Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sportwettbestimmungen

1. Allgemeine Regelungen

1.1. Präambel

In diesen Geschäftsbedingungen wird das Geschäftsverhältnis zwischen dem Teilnehmer (im weiteren Text: Kunde) und dem Wettveranstalter NamBet.Win (im weiteren Text: Wettveranstalter) geregelt. Für jede abgeschlossene Wette gelten diese Wettbedingungen in der im Augenblick gültigen Fassung.

1.2. Rechtmäßiges und verantwortungsvolles Spielen

Der Wettveranstalter verpflichtet sich, ein rechtmäßiges und verantwortungsvolles Spiel anzubieten. Dafür richtet er sein gesamtes Angebot und sein Verhalten an den nationalen glücksspielrechtlichen Regelungen aus. Die Ziele von NamBet.Win sind folgende:
  • das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
  • den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung durch ein begrenztes Glücksspielangebot in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken. Dies soll als eine geeignete Alternative zu nicht erlaubten Glücksspiel dienen und um der Entwicklung und Ausbreitung von illegalen Glücksspiel in Schwarzmärkten entgegenzuwirken, sowie Jugend- und Kundenschutz zu gewährleisten,
  • sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt werden, die Kunden vor betrügerischen Machenschaften geschützt sind und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden,
  • sowie Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs bei der Veranstaltung und dem Vertrieb von Sportwetten vorzubeugen.
In Ansehung dieser Ziele und um der ordnungsrechtlichen Aufgabe nachzukommen, ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, wird die Sportwette mit anderen Unternehmen mit gemeinsamer Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung zu den nachfolgenden Bedingungen durchgeführt. Die in diesen Teilnahmebedingungen aufgeführten Begrifflichkeiten gelten gleichermaßen für die männliche als auch für die weibliche Form und werden nicht zum Nachteil eines Geschlechts verwendet.

2. Vertragsbestimmungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und eventuell ergänzende Bedingungen beziehen sich auf die Nutzung des Angebots des Wettveranstalters (nachfolgend erklärt) vonseiten des Kunden, sei es über die Webseite nambetwin.com eine andere Adresse, die dem Wettveranstalter gehört, oder für die dem Wettveranstalter eine Lizenz ausgestellt wurde, einschließlich verbundener mobiler oder anderer Plattformen sowie der stationären Vermittlung durch einen Vermittler. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sobald der Kunde eine Wette im Internet oder im stationären Vertrieb durch Zahlung eines Wetteinsatzes abschließt und somit erklärt, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbedingungen gelesen und akzeptiert hat. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, eine Wette im Internet oder im stationären Vertrieb zu platzieren, wenn er mit irgendeiner dieser Bedingungen nicht einverstanden ist.

2.1. Wettvertrag und Nutzungsbedingungen

a) Die Wette kommt ausschließlich zwischen dem Wettveranstalter und dem Kunden zustande (Wettvertrag).
b) Der Kunde hat nur in den folgenden Fällen das Recht auf die Nutzung der Dienstleistung des Wettveranstalters:
  • Der Kunde muss mindestens 18 Jahre alt sein oder die Bedingung des Mindestalters erfüllen, die vom gesetzgebenden Organ des Landes vorgeschrieben ist, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat.
  • Wenn das Land, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, grundsätzlich die Teilnahme an Glücksspielen zulässt.
  • Wenn der Kunde die Wetten ausschließlich auf seine Rechnung und in seinem Namen abschließt. Alle Beteiligten, die direkt oder indirekt auf den Ausgang eines Wettereignisses Einfluss nehmen, oder beauftragte Dritte von diesen Personen sind, werden von der Wettteilnahme auf das entsprechende Wettereignis ausgeschlossen.
  • Alle Parteien, die direkt oder indirekt den Ausgang des Ereignisses beeinflussen können, sowie andere Personen, die auf deren Anforderung handeln, sind von der Einzahlung von Wetten auf diese Veranstaltung ausgeschlossen.
c) Der Kunde ist alleine verantwortlich, dafür zu sorgen, dass er gegen keine der hier aufgeführten Regeln beim Wetten verstößt. NamBet.Win behält sich das Recht vor, alle abgeschlossenen Wetten jederzeit annullieren zu können, die nicht den vorstehenden Regeln entsprechen.
d) An jeder Wette ist einerseits der Wettveranstalter beteiligt, der gemäß erteilter Konzessionen Wetten auf sportliche Ereignisse entgegennimmt, und andererseits der Kunde, der die Wette platziert und einen Wettschein als Bestätigung für die abgeschlossene Wette bekommt. Die Wette wird als platziert angesehen, wenn sie gemäß den Bedingungen des Wettveranstalters und dem Willen des Kunden abgegeben wurde. Maßgeblich für den Inhalt jeder Wette ist der Wettschein, der im System des Wettveranstalters gespeichert ist, und den der Kunde als Beleg erhalten hat. Mit der Abgabe des Wettscheins erklärt der Kunde, dass er alle Bestimmungen, die in diesen AGB enthalten sind, akzeptiert und erklärt, dass er zum Zeitpunkt der Wettabgabe keine Kenntnisse vom Ausgang des konkreten Wettereignisses oder einzelner Teile desselben hatte. Nachträgliche Abweichungen, sowie eine Übertragung des Wettscheins an Dritte ist – soweit gesetzlich zulässig – vertraglich ausgeschlossen.
e) Vor Annahme der Wetten veröffentlicht der Wettveranstalter sein Wettangebot. Die Wettereignisse können aus dem Wettangebot ausgewählt werden. Jedes Ereignis aus dem Wettangebot ist mit einer Identifikationsnummer bestimmt und hat einen bestimmten Kurs (im weiteren Text: Quote), den der Wettveranstalter festsetzt. Es können Einzel-, Kombi- und Systemwetten abgeschlossen werden. Meistens kann zwischen den folgenden drei Ausgängen desselben Wettereignisses gewählt werden:
Sieg der erstgenannten Mannschaft (Gastgeber)/ des erstgenannten Spielers (1)
Unentschieden (0)
Sieg der letztgenannten Mannschaft (Gast) / des letztgenannten Spielers (2)
Neben Wetten auf den Ausgang eines Wettereignisses (Gewinn des Heimteams - Unentschieden – Gewinn des Gastteams) können im Angebot auch Wetten auf einen genau bestimmten Ausgang des Wettereignisses (z. B. Heimteam gewinnt mit dem Ergebnis 3:2) angeboten werden. Im Angebot können außerdem Wetten über den Ausgang bestimmter Abschnitte von Wettereignissen sowie Sonderwetten beinhaltet sein.
Das Wettangebot kann auch Handicap-Wetten umfassen, indem eine Punktvorgabe einen künstlichen Vorteil oder Nachteil schaffen kann. Hierbei wird einem Spieler bzw. einer Mannschaft ein rechnerischer Punkt-, Tor- oder anderer Vorsprung eingeräumt. Für Handicap-Wetten werden gesonderte Quoten angeboten. Innerhalb eines Wettereignisses können Wettkombinationen auf das Ereignis gesperrt sein. Alle angebotenen Wettereignisse können im Rahmen von System-Wetten (z. B. 3 aus 5) kombiniert werden. Handicap-Wetten, sowie andere Sonderwetten (z. B. Wetten auf ein bestimmtes Ergebnis) können nicht mit Wetten auf den Ausgang des gleichen Wettereignisses kombiniert werden.
Das Wettangebot kann jederzeit in Abhängigkeit vom Beginn oder von der Unterbrechung einzelner angebotener Wettereignisse und angebotener Quoten geändert, gekürzt oder ergänzt werden. Der Inhalt der abgeschlossenen Wette ist das zum Zeitpunkt der Abgabe des Wettscheins geltende Wettangebot.
Zusatzinformationen zu Wettereignissen haben informativen Charakter und sind eine zusätzliche Serviceleistung des Wettveranstalters. Für die genannten Informationen sowie deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernimmt der Wettveranstalter keine Gewähr. So hat auch das etwaige Fehlen zusätzlicher Informationen keinen Einfluss auf die Gültigkeit einer Wette. Wenn aus technischen Gründen die Daten nicht vollständig angezeigt werden können, kann der Wettveranstalter Abkürzungen verwenden.
Zur Abwicklung seiner Geschäftstätigkeiten hat der Wettveranstalter die Möglichkeit Handelsvertretungsverträge (Wettvermittlungsverträge) mit Dritten abzuschließen. Unabhängig davon werden Verträge über den endgültigen Abschluss der Wette nicht mit der Partei aus dem Handelsvertretungsvertrag geschlossen, sondern ausschließlich mit dem Wettveranstalter.
Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Angaben auf Printmedien, die auf nicht mehr geltenden Teilnahmebedingungen beruhen, sind ungültig.

2.2. Wettabgabe, Bearbeitung der Wette, Wetteinsatz (Ein- und Auszahlung)

a) Der Wettannahmeschluss wird für jedes Wettereignis festgelegt. Der Annahmeschluss für Wetten, die sich auf mehrere Wettereignisse beziehen, bestimmt sich nach dem Annahmeschluss des Wettereignisses, das als erstes stattfindet.
b) Der Wettveranstalter hat das Recht, den Annahmeschluss für alle Wetten zu blockieren oder die Annahme zu limitieren, wenn der Wettverlauf gefährdet ist, bzw. wenn ein Wettereignis früher begonnen hat, als es im Angebot angegeben ist, oder früher beendet wird. In diesem Fall sind nur Wetten gültig, die vor dem tatsächlichen Beginn des Ereignisses abgegeben wurden. Daher ist immer die tatsächliche Startzeit des Wettereignisses und nicht die im Angebot angegebene Zeit maßgebend. Alle Angaben im Wettangebot haben einen informativen Charakter und sind das Ergebnis der Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Wettangebots verfügbar waren. Erfolgt die Wettannahme nach Beginn eines Wettereignisses bzw. nicht entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so wird die Wette mit der Quote 1,0 bewertet. Handelt es sich um eine Einzelwette, wird der Einsatz zurückgezahlt.
c) Der Wettveranstalter hat das Recht, ohne Angabe von Gründen, eine Wette abzulehnen, Wetten auf bestimmte Ereignisse zu stoppen oder den Wetteinsatz zu limitieren. Weiterhin behält sich der Wettveranstalter das Recht vor, die Quoten der jeweiligen Situation anzupassen.
d) Für die Bearbeitung der Wetten ist das Ergebnis nach Ablauf der regulären Spielzeit des Sportereignisses maßgebend. Bei Fußballspielen gelten als Spielzeit (mit Ausnahme von Hallenspielen) 90 Minuten, bei Eishockey und Handball 60 Minuten usw., inklusive eventueller Nachspielzeiten gemäß der Entscheidung des Schiedsrichters. Etwaige Verlängerungen (z. B. 2x15 Minuten, Elfmeterschießen, "Golden oder Silver Goal", "Sudden Death" usw.) haben keinen Einfluss auf die Bewertung des Wettereignisses. Ausgenommen von dieser Regelung sind angebotene Sonderwetten, welche entsprechend gekennzeichnet sein müssen.
e) Bei den amerikanischen Sportarten, wie z.B. NFL, NBA, WNBA, MLB etc., ist das Ergebnis nach einer eventuellen Verlängerung (OT, Overtime) maßgebend für die Bearbeitung der Wette. Ausnahme sind die NHL (amerikanisches Eishockey) sowie die MLS (amerikanischer Fußball), bei denen das nach Ablauf der jeweils regulären Spielzeit erzielte Ergebnis gilt.
f) Sieger eines Ereignisses ist derjenige bzw. die Mannschaft, die zum Zeitpunkt der regulären Beendigung des Ereignisses als Sieger feststeht.
g) Bei allen Ereignissen, auch nationalen oder internationalen Wettkämpfen (z. B. Olympiaden), wird derjenige zum Sieger erklärt, der von der Jury unmittelbar nach Abschluss des Ereignisses zum Sieger ernannt wird. Alle nachfolgenden Änderungen (Entscheidungen am grünen Tisch) haben keinen Einfluss auf die Bewertung des Wettereignisses. Dies gilt auch für Langzeitwetten, wobei dort Entscheidungen am grünen Tisch, die während der Laufzeit der Wette erfolgen, berücksichtigt werden.
h) Eine Wette kann für ungültig erklärt werden. Dies kann durch den Wettveranstalter bei Vorlage eines wichtigen Grundes auch nachträglich erfolgen.
i) Der Wettveranstalter behält sich das Recht vor, bei Manipulationen der Spieler oder Mannschaften (z. B. Korruptionsfälle) die Wette mit der Quote von 1,00 zu bewerten. Bei offensichtlichen Fehlern (z.B. Verwechslung von Mannschaften, der Heimteams, falsche Spielpaarung, Schreibfehlern, offensichtlicher Quotenvertauschung, technischer Mängel, die bspw. zu einer verspäteten Quotenanpassung führen oder fehlerhafte Gewinnberechnungen bzw. Gewinnverbuchung) hat der Wettveranstalter ebenfalls das Recht, diese nachträglich richtigzustellen. Zum Nachweis der Quotenvertauschung sind die Quoten anderer Sportwettanbieter heranzuziehen. Als offensichtliche Fehler gelten insbesondere Quotenverwechselungen (z. B. Favorit/Außenseiter vertauscht), sowie Schreibfehler (z. B. Zahlendreher, verrutschte Kommastelle) und technische Probleme, die zu fehlender Aktualisierung der Quoten oder zur falschen Gewinnberechnung geführt haben.
j) Werden bei einem Wettereignis zwei oder mehrere Teilnehmer zum Sieger erklärt ("Totes Rennen"), wird die Quote entsprechend der Anzahl der Sieger geteilt (z. B. Torschützenkönig etc.). Abweichend hiervon wird bei der Bewertung von Head to Head Wetten ("Platzierungswette") verfahren.
k) Wetten auf den "Torschützen" gelten, wenn der Spieler im Angebot von Beginn an am Ereignis teilnimmt, andernfalls ist die Wette ungültig und wird mit der Quote 1,00 bewertet. Nachträgliche Änderungen werden nicht berücksichtigt.
l) Wenn alle Wettereignisse, die auf einem Schein gespielt wurden, abgesagt werden, wird der Einsatz inklusive Gebühren zurückgezahlt.
m) Im Falle der Nichtteilnahme des Spielers oder der Mannschaft, auf die man noch im Rahmen des Turniers Wetten abgeben konnte, werden die Wetten für ungültig erklärt und mit der Quote 1,00 bewertet, wenn das Ereignis stattfindet, in dessen Rahmen der Spieler bzw. die Mannschaft antreten sollte. Sobald ein Teilnehmer ein Spiel (Game) im Match der ersten Runde eines Turniers spielt, wird er als Teilnehmer des Turniers angesehen. Wenn die ganze Veranstaltung abgesagt wird, sind die Wetten ungültig und werden mit der Quote 1,00 bewertet.
n) Wetten auf unterbrochene oder abgesagte Ereignisse sind gültig, wenn das Ereignis innerhalb von 48 Stunden vom ursprünglichen Starttermin fortgesetzt wird, bzw. ein neuer Starttermin festgesetzt wird, der innerhalb von 48 Stunden der ursprünglichen Startzeit liegt. Wenn das unterbrochene oder abgesagte Ereignis nicht innerhalb von 48 Stunden stattfindet, werden Wetten mit der Quote 1,00 bewertet. Alle anderen Wetten, die nicht von der Unterbrechung beeinflusst wurden, werden mit den gültigen Quoten, die zum Zeitpunkt der Wettabgabe aktuell waren, bearbeitet. Wetten, auf die eine eventuelle Fortsetzung der Ereignisse keinen Einfluss hätte, werden als verloren erklärt, bzw. bei denen die Änderung des Ergebnisses nicht zum Gewinn führen würde (z.B. wenn das Spiel in der 54. Minute beim Ergebnis 1:0 unterbrochen wurde, sowie die 1. Halbzeit mit dem gleichen Ergebnis endete, so werden Wetten auf Halbzeit/Ende X/1; X/X oder das genaue Ergebnis 0:0, 0:1 als verloren bewertet, unabhängig von einer möglichen Fortsetzung des Spiels).
o) Wird ein Wettereignis abgebrochen, abgegeben oder verschoben, und wird von der Seite des Veranstalters offiziell bestätigt, dass das erwähnte Ereignis nicht innerhalb von 48 Stunden stattfindet oder fortgesetzt wird, kann der Wettveranstalter auch vor der erwähnten Startzeit die Wetten mit der Quote 1,00 bewerten und eventuelle Gewinne auszahlen.
p) Ein Wettschein darf keine zwei Ereignisse enthalten, deren Ergebnisse verwandt sein können (z. B. Team Argentinien wird Weltmeister und Spieler Messi wird bester Torschütze im gleichen Wettbewerb). Obwohl der Wettveranstalter alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um derartige Möglichkeiten zu verhindern, behält sich der Wettveranstalter für diese Situationen das Recht vor, nach eigenem Ermessen alle Teile der kumulativen Wette, die die korrelierten Ergebnisse enthält, zu stornieren.
q) Bei sog. Live-Wetten ist eine Stornierung in folgenden Fällen möglich:
  • Die Wette wurde mit falschen Quoten aufgrund einer verzögerten oder fehlgeschlagenen Liveübertragung angeboten;
  • Wetten auf Ereignisse, die bereits eingetreten sind, oder Wetten auf abgeschlossene oder andauernde Ereignisse, die das Ergebnis ausschlaggebend beeinflussen (z. B. Wetten auf Ereignisse wie "Gesamtanzahl der Tore" oder "Nächstes Tor" während ein Elfmeter gegeben oder ausgeführt wurde);
  • Wetten mit den Quoten, die zum Zeitpunkt der falschen Anzeige des Ereignisses angeboten wurden.
r) Kunden können in keinem Fall Wetten stornieren, die Ereignisse aus dem Live-Angebot enthalten. Der Kunde muss den Inhalt der Live-Wette vor Abgabe der Wette prüfen.
s) Der Wettveranstalter kann für bestimmte Wettscheine den sogenannten "Rückkauf" anbieten. Dieses Angebot ist freiwillig seitens des Wettveranstalters, d.h., der Kunde hat keinen Anspruch auf das Angebot eines Rückkaufes für einen Wettschein.

2.3. Kontoeröffnung, Kontoführung und Kontoschließung

2.3.1. Registrierung
a) Die Registrierung und Eröffnung eines Mitgliedskontos muss persönlich durch den Kunden erfolgen, welcher:
  • muss seinen Hauptwohnsitz in dem Land haben, in dem der Registrierungsprozess stattfindet;
  • zwingend das 18. Lebensjahr vollendet haben muss,
  • nicht in seiner Geschäftstätigkeit (auch nicht zeitweise) beschränkt sein oder einer Vormundschaft unterstehen darf,
  • keine Gelder einsetzt, die aus krimineller Aktivität herrühren,
  • keine Politisch exponierte Person (PeP) oder Mitglied einer Famlilie ist, in der eine Politisch exponierte Person existiert und – oder
  • ein Mitglied seiner Familie - nicht auf der Sanktionsliste der Vereinten Nationen aufgeführt wird.
b) Eine Registrierung erfolgt entweder im Internet über die Internetseite (nambetwin.com) oder in einer Wettvermittlungsstelle des Wettveranstalters. Die Bedingungen der Registrierung ergeben sich aus den dort aufgeführten Anweisungen.
c) Der Kunde muss sämtliche geforderten Pflichtangaben im Anmeldeformular angeben, insbesondere, Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Kontaktdaten, gültige E-Mail-Adresse, sowie die benötigten Zahlungsinformationen. Alle Daten müssen richtig und wahr sein. Es liegt einzig in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Angaben wahr, vollständig und richtig sind. Die Überprüfung der Identität des Kunden erfolgt dann seitens des Wettveranstalters durch anerkannte Verifizierungsmethoden. Dieses beinhaltet unter anderem auch das Hochladen der folgenden Unterlagen:
  • 1) Ein Foto oder eine Farbkopie eines gültigen Lichtbildausweises, Reisepasses oder Personalausweises (beide Seiten);
  • 2) Ein Foto oder eine Farbkopie einer aktuellen Rechnung mit deutlich sichtbaren Daten, die den Wohnsitz bestätigen, wie z. B. eine Stromrechnung, eine Telefonrechnung usw. (Wichtig: Die Rechnung darf nicht älter als 3 Monate sein).
d) Im Rahmen der Registrierung müssen Kunden ihren Benutzernamen und das Passwort für die Anmeldung auf der Webseite auswählen. Es liegt einzig und ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, die Anmeldedaten sicher aufzubewahren und nicht an Dritte bekannt zu machen. Der Wettveranstalter übernimmt keine Verantwortung, falls das Mitgliedskonto aufgrund der Bekanntgabe der Anmeldedaten an Dritte, sei es absichtlich oder zufällig, aktiv oder passiv durch Dritte genutzt wird.
e) Nach Kontoeröffnung wird das Konto bis zur vollständigen Verifizierung als vorläufiges Spielkonto geführt, von dem keine Gewinnauszahlung möglich ist. Bis zur erfolgreichen Verifizierung kann lediglich der Einsatz zurückgezahlt werden, alle erzielten Gewinne werden bis zur abgeschlossenen Verifizierung einbehalten. Der Einsatzlimit beträgt 150 Euro. NamBet.Win wird den Kunden dann auffordern, innerhalb einer Frist von 30 Tagen, die erforderlichen Nachweise für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben vorzulegen. Wurden bei der Kontoeröffnung falsche, unvollständige oder fehlerhafte Angaben gemacht bzw. ist der Kunde nicht kooperativ bei der Identitätsfeststellung, sodass das Konto nicht innerhalb der 30 Tage verifiziert werden konnte, sodann wird das vorläufige Spielkonto geschlossen.
f) Für die missbräuchliche Verwendung eines Wettkontos bei Angabe des Benutzernamens und Passwortes übernimmt der Wettveranstalter keinerlei Haftung. Der Kunde ist für die Geheimhaltung seines Benutzernamens und Passwortes selber verantwortlich, sämtliche Kontobewegungen, Ein- und Auszahlungen werden unter Nennung der beiden Daten auf Rechnung des Wettkunden registriert.
g) Der Kunde wird hiermit darauf aufmerksam gemacht, dass der Wettveranstalter Kontrollen durchführt und Mitgliedskonten sperren kann, falls festgestellt wird, dass falsche oder irreführende Angaben gemacht worden sind.
h) Der Kunde ist nicht berechtigt, mehr als ein Mitgliedskonto zu führen. Sofern er versucht, mehr als ein Mitgliedskonto zu eröffnen, werden sämtliche Wettkonten, die er versucht zu öffnen, gesperrt. Der Wettveranstalter behält sich für diese Fälle einen generellen Ausschluss des betroffenen Kunden vor. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde ein weiteres Konto durch eine dritte Person zu eröffnen versucht und diese lediglich als "Strohmann" verwendet und die eigentliche Berechtigung bei dem Kunden liegen soll. Sollte der Kunde selbst feststellen, dass er mehr als ein Mitgliedskonto unter verschiedenen Namen hat, dann ist er verpflichtet, den Wettveranstalter sofort zu informieren.
i) Wenn der Kunde Manager, Direktor, Mitarbeiter, Consultant, Vertreter des Wettveranstalters, Teil seiner direkten oder indirekten Tochterunternehmen ist, ein Zulieferer, Anbieter, Buchmacher, Sportwettvermittler oder anderweitig an der Erstellung, Organisation oder Ausführung eines Events beteiligt ist, für das der Wettveranstalter Wetten annimmt, darf der Kunde (als "unzulässige Person") weder ein Konto registrieren noch direkt oder indirekt einen der Services nutzen, es sei denn im Rahmen seiner Tätigkeit für den Wettveranstalter. Zusätzlich ist es Teilnehmern, die direkt oder indirekt in Zusammenhang mit jeglichen Aktivitäten der organisierenden Verbände der Sportveranstaltungen in Verbindung stehen, ist es untersagt unser Sportwetten-Angebot für Wettzwecke, die in jedem direkten als auch indirekten weltweiten Bezug zu Fußball stehen, zu nutzen.
j) Der Wettveranstalter behält sich das Recht vor, die Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.3.2. Kontoführung
a) Der Kunde kann nur als registrierter Benutzer über die Vertriebskanäle des Wettanbieters Wetten platzieren, wenn dieser ausreichende Mittel für die Abgabe hat. Der Wettveranstalter gewährt keine Form von Krediten für die Teilnahme an einem der Wettspiele. Wenn die Wette aus technischen Problemen angenommen wurde, und wenn der Kunde nicht ausreichend Mittel auf seinem Mitgliedskonto hat, hat der Buchmacher das Recht, die Wetten zu stornieren.
b) Der Mindesteinsatz und der Höchsteinsatz sind begrenzt und werden durch den Wettveranstalter für jede einzelne Wettabgabe systemintern vorgegeben.
c) Die Höchstauszahlung beträgt pro Kunde und Woche 50.000,00 EUR für alle Wetten, die durch den Kunden abgegeben werden. Dabei gelten die abgegebenen Wetten auch als verbunden und dieser Regel unterliegend, wenn sie auf mehreren Wettscheinen abgegeben werden. Der Wetteinsatz wird dabei nicht als Wettgewinn berücksichtigt und von dem Betrag der Höchstauszahlung abgezogen.
d) Bei der Wettabgabe werden alle eventuellen Steuerbeträge oder Gebühren angegeben, insofern der Kunde zu deren Zahlung verpflichtet ist bzw. verpflichtet wird.
e) Zur Einzahlung von Geldmitteln auf das Online-Mitgliedskonto stehen die Methoden zur Verfügung, die auf der Seite des Wettanbieters angegeben sind, sowie die Einzelheiten über jede einzelne Methode.
f) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zusätzliche Identitätsnachweise zu verlangen, sobald ein Spieler Einzahlungen auf sein Konto tätigt. Der Spieler hat keinen Anspruch auf Zinsen. Der Spieler hat die Möglichkeit seinen Kontostand jederzeit unter den "Kontoeinstellungen" zu überprüfen.
2.3.3. Pflichten des Kunden
a) Alle Informationen, die der Kunde während der Dauer des Vertrages zwischen ihm und dem Wettveranstalter mitteilt, sind wahr, vollständig und richtig, und der Kunde hat die Pflicht, jede Änderung umgehend dem Wettveranstalter mitzuteilen.
b) Jeder Kunde hat die Richtigkeit der Eintragungen auf dem Spielschein unmittelbar nach Aushändigung des Scheins zu überprüfen und eine Reklamation sofort gegenüber dem Wettveranstalter bzw. seinem Vertreter, bspw. dem Wettvermittler, zu äußern. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Wetten dürfen nach der Kontrolle durch den Kunden nicht mehr storniert oder abgeändert werden. Das Zeitlimit für die Prüfung beträgt 10 Minuten nach Abschluss der Wette. Als Zeitpunkt des Abschlusses der Wette bzw. der Wetten gilt die auf dem Wettschein vermerkte Uhrzeit. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Reklamationen können auch dann nicht durchgeführt werden, wenn eines der gespielten Wettereignisse schon begonnen hat, bzw. wenn ein Ereignis im Live-Angebot gespielt wurde.
c) Der Kunde ist verantwortlich für die Meldung und Abrechnung möglicher Steuern, die sich laut Gesetz auf den Kunden aufgrund evtl. Gewinne beziehen könnten.
d) Der Kunde bestätigt durch eine Einzahlung bei dem Wettveranstalter, dass die eingezahlten Geldbeträge legal erworben worden sind.
e) Der Kunde bestätigt durch die Teilnahme am Spiel; dass er keinen Betrug vornimmt oder an einem beteiligt ist, kein Teil einer betrügerischen Vereinigung oder einer anderen illegalen Handlung ist, die mit Sportwetten zusammenhängen könnte. Ebenso setzt der Kunde keine Software-Mittel und –Methoden oder technische Geräte bei der Abgabe der Wetten ein, um den Gewinnvorgang zu seinen oder dritten Gunsten zu missbrauchen.
2.3.4. Sperren
a) Der Kunde kann und muss selbst nach eigenem Ermessen entscheiden, sich von der Teilnahme an einzelnen Spielen oder des gesamten Angebots des Wettveranstalters auszuschließen. Um den Zugang zum Spiel zu sperren, sendet der Kunde eine Nachricht und schreibt als Betreff dieser Nachricht "Selbstsperre". Der Kunde kann diese Information ebenso per Fax oder in einer Wettvermittlungsstelle des Wettveranstalters anhand der dort zur Verfügung stehenden Formulare mitteilen.
b) Sollte sich der Kunde für eine Selbstsperre in einer der zuvor beschriebenen Formen entscheiden, so kann eine solche Entscheidung frühestens nach Ablauf von 7 Tagen wieder aufgehoben werden, es sei denn, dass nach den landesgesetzlichen Vorgaben etwas anderes gilt.
c) Der Kunde muss die Aufhebung der Sperre schriftlich bei dem Wettveranstalter unter Angaben von geeigneten Gründen beantragen. Aus den Gründen muss hervorgehen, dass die Aufhebung der Sperre des Kunden keine Gefahren für den Kunden, dessen Gesundheit sowie dessen wirtschaftliche Verhältnisse birgt.
2.3.5. Nutzungseinschränkungen
a) Werden Bestimmungen dieser Bedingungen hinsichtlich der Kontoeröffnung und Kontoführung durch den Kunden verletzt, oder besteht für den Wettveranstalter ein gerechtfertigter Grund zur Annahme, dass diese von dem Kunden verletzt worden sind, dann behält sich der Wettveranstalter das Recht vor, die Eröffnung eines Mitgliedskontos zu verweigern, dieses aufzuheben, Gewinnauszahlungen zurückzuhalten und die auf dem Konto verfügbaren Mittel für verursachte Schäden aufzuwenden.
b) Der Kunde bestätigt, dass der Wettveranstalter die endgültigen Entscheidungen über die Fragen trifft, ob die Regeln oder Geschäftsbedingungen in einer Art verletzt worden sind, die zu einem Ausschluss oder zu einer dauerhaften Sperre zur Teilnahme an dem Angebot des Wettveranstalters führen.
2.3.6. Laufzeit und Kündigung des Kontos
a) Das Kundenkonto ist grundsätzlich auf unbegrenzte Zeit angelegt.
b) Der Kunde kann jederzeit sein Mitgliedskonto schließen. Um sein Mitgliedskonto zu schließen, muss er sich beim Kundendienst melden. Im Falle der Schließung von Mitgliedskontos nach eigenem Ermessen des Kunden ist der Wettveranstalter verpflichtet, den gesamten Betrag des Kontos an den Kunden auszuzahlen.
c) Werden auf dem Kundenkonto über einen Zeitraum von mehr als 30 Monaten keine Aktivitäten verzeichnet, dann gilt das Konto als inaktiv. Der Wettveranstalter überweist in diesem Fall das auf dem Kundenkonto eventuell vorhandene Guthaben auf das angegebene Referenzbankkonto, und das Kundenkonto wird gesperrt.
d) Der Kunde bleibt auch nach Auflösung des Kundenkontos für sämtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit seinem Konto, auch nach dessen Schließung haftbar. NamBet.Win kann das Kundenkonto auch nach dessen Schließung überprüfen.
2.3.7. Kontoschließung seitens NamBet.Win
In den nachstehend beschriebenen Fällen behält sich NamBet.Win das Recht vor, nach eigenem Ermessen, jegliche Wetten/Gewinne für ungültig zu erklären und jegliches sich auf dem Konto befindende Guthaben, inklusive Bonuszahlungen oder andere Werbeguthaben, einzubehalten, den Vertrag zu kündigen und/oder die Erbringung von Dienstleistungen – auch zeitweise – einzustellen/das Konto zu deaktivieren:
a) Der Kunde verstößt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
b) Der Kunde macht falsche bzw. irreführende Angaben;
c) Der Kunde konnte das erforderliche Identifikations- bzw. Verifikationsverfahren nicht erfolgreich abschließen;
d) Der Kundenname stimmt nicht mit dem Namen auf der Kredit- oder EC-Karte oder anderer Zahlungskonten, die für Ein- und ggf. Auszahlungen bei NamBet.Win verwendet werden, überein;
e) Der Kunde hat mehr als ein aktives Konto bei Tiwin (der Besitz einer Kundenkarte gilt nicht als zusätzliches Konto sondern als Unterkonto, sog. "Wallet") und ist somit nicht von dieser Bestimmung erfasst;
f) Der Kunde steht unter Manipulationsverdacht oder Geldwäscheverdacht; Der Kunde setzt Gelder für das Spiel ein, die aus kriminellen, illegalen oder nicht rechtmäßigen Aktivitäten stammen;
g) Der Kunde hat einem Dritten sein Kundenkonto zugänglich gemacht;
h) Der Kunde handelt bei der Kontoeröffnung oder dem Wettspiel insgeheim für einen Dritten, wirtschaftlich Berechtigten.
2.3.8. Pfandrecht
Der Kunde stimmt zu, dass NamBet.Win - zur Sicherung aller ihrer bestehenden, zukünftigen und bedingten Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung - an seinem Guthaben sowie an seinen anderen aus dem Wettvertrag begründeten Ansprüchen ein Pfandrecht zusteht.
2.3.9. Guthaben
Es ist nicht möglich, das Konto auf einen anderen Spieler zu übertragen oder dieses an einen anderen Spieler zu veräußern. Es ist nicht möglich, Geld, Spielpunkte oder ähnliche Guthaben von einem Konto auf ein anderes zu übertragen.
2.3.10. Ablehnung der Kontoeröffnung
NamBet.Win ist gesetzlich verpflichtet, die im Rahmen der Registrierung angegebenen Daten mit dem bundesweiten Spielersperrsystem abzugleichen. Kontoeröffnungsanträge von im Sperrsystem erfassten Personen werden abgelehnt.
NamBet.Win lehnt zudem jegliches Vertragsverhältnis mit Politisch exponierten Personen (PeP), deren Familienmitglieder, mit Personen, die auf der Sanktionsliste der Vereinten Nationen aufgeführt werden und deren Familienmitglieder. Sollte die (zeitlich verzögerte) Überprüfung des Kunden auf den PeP- bzw. Sanktionen-Status ergeben, dass der Kontoinhaber eine solche Person darstellt, sodann behält sich NamBet.Win das Recht vor, jegliche abgeschlossene Wette bzw. getätigte Transaktion dieses Kunden rückabzuwickeln, das inzwischen eröffnete Kundenkonto zu schließen und über den Sachverhalt eine Verdachtsmeldung bei der zuständigen Geldwäscheaufsicht abzugeben.
Des Weiteren steht es NamBet.Win frei, Kontoeröffnungsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.4. Ein- und Auszahlungen

a) Wettgewinne werden nur gegen Rückgabe des Wettscheins ausgezahlt. Die Gewinnsumme wird durch Multiplikation der Quoten von den gespielten Wettereignissen mit der Höhe des Einsatzes und nach Abzug der administrativen Kosten, Gebühren oder Steuern (wo dies gesetzlich vorgeschrieben ist) berechnet.
b) Voraussetzung für eine Auszahlung ist dabei, dass der Ausgang der gespielten Wettereignisse richtig getroffen wurde. Werden Wettscheine nicht innerhalb von 30 Kalendertagen zur Auszahlung vorgelegt, so erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Gewinns bzw. Rückzahlung der Einlage. Mit dem Abschluss der Wette erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Wettbedingungen in der im Augenblick gültigen Fassung an. Der Kunde erklärt mit Abschluss der Wette, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat, dass er keine Kenntnisse von Manipulationen bzw. Wettabsprachen hat, und dass ihm kein Ergebnis der gewetteten Ereignisse bereits bekannt ist. Der Wettveranstalter behält sich vor, bei begründetem Verdacht gegen die vorgenannten Bedingungen und insbesondere auf Manipulationen oder betrügerischen Handlungen (z. B. Abgabe der Wette nach tatsächlichem Beginn des Ereignisses, bzw. Kenntnis vom Ergebnis eines Wettereignisses) durch Spieler oder Dritte die Wette zu stornieren; Im Falle von Kombi-Wetten wird die gesamte Wette storniert, auch wenn nur ein Ereignis betroffen ist.
1) Bei Ein- oder Auszahlungen behält sich der Wettanbieter das Recht vor, bei Verdacht auf Manipulation oder Geldwäsche die zusätzlichen Unterlagen des Kunden wie folgt anzufordern:
  • Nachweis des Eigentums am Zahlungskonto
2) Im Falle einer Einzahlung behält sich der Wettanbieter das Recht vor, Folgendes zu verlangen, wenn der Kunde eine Zahlungskarte verwendet, die sich nicht in seinem Eigentum befindet:
  • der Kunde hat die Haftungserklärung mit der Unterschrift der Person zu erfüllen, deren Karte der Kunde verwendet;
  • um ein persönliches Dokument der Person zu senden, deren Karte der Kunde verwendet.

2.5. Bonuszahlungen

Der Wettveranstalter hat das Recht, einen Bonus auf die Einzahlung nach der Registrierung des Kundenkontos auf der Internetseite einzuführen, und der Kunde kann einen solchen Bonus nur auf die im Bonus-Angebot definierte Weise ausnutzen. Der Bonus gilt nur für registrierte Kunden. Alle Wetten, die vor Ablauf der Boni angenommen wurden, werden mit dem gültigen Bonus, der während der Wettannahme galt, bewertet. Im Falle einer Stornierung der Auswahl oder Anwendung der Quote 1, 00 mit den geltenden Regeln, wird das gleiche Ereignis für die minimale erforderliche Anzahl der Auswahlen zwecks des Bonus gelten. Mögliche Bonusbeträge werden auf dem Wettschein aufgedruckt, sodass der Kunde Kenntnis über eine Bonuszahlung erlangt und dies nachweisen kann.

2.6. Haftung (offensichtliche Fehler und Technik)

a) Der Wettveranstalter übernimmt keine Haftung für eigene oder von Dritten verursachte Tippfehler, menschliches Versagen oder offensichtliche Irrtümer, die zur Fehlberechnung der Quoten führen. In solchen Fällen behält sich der Wettveranstalter das Recht vor, Fehler zu korrigieren; Wetten, die aufgrund derartiger Fehler zustande gekommen sind, zu stornieren oder nach eigenem Ermessen Wetten nach den gültigen Quoten auszuzahlen. Auch im Fall, wenn der Fehler erst nach Ende des Wettereignisses erkannt wird. Dies bedeutet, dass auch falsche Quoten nach Feststellung der fehlerhaften Quote zum Zeitpunkt der Abgabe der Wette nachträglich korrigiert werden können. In diesen Fällen wird die Wette derart behandelt, als ob sie mit der richtigen Quote abgegeben worden wäre.
b) Offensichtliche Fehler sind bspw.:
  • wenn Quoten erheblich vom Durchschnitt auf dem Markt abweichen;
  • wenn eine Wette zu einem Zeitpunkt abgegeben wird, in welchem das Ergebnis des Wettereignisses bereits bekannt ist, aber die Quote noch nicht angepasst worden ist;
  • wenn Handicaps oder Margen nicht die üblichen Werte haben;
  • wenn durch die Einzahlung aller Ausgänge der Wettereignisse der sichere Gewinn ("sure bet") erzielt wird;
  • wenn die Wette aufgrund eines Fehlers abgeschlossen wurde, nachdem das Ereignis bereits begonnen hat;
  • wenn insbesondere ein Fehler bei der Erstellung des Wettereignisses auf einem technischen Mangel beruht.
c) Bei sämtlichen Wettsoftwarefehlern, die durch den Wettveranstalter an dessen eigenen oder von anderen Dienstleistern zur Verfügung gestellten Systemen festgestellt werden, werden die Wetten oder Spiele storniert. Der Kunde hat Anspruch auf die vollständige Erstattung seines Einsatzes bei diesen Wetten oder Spielen. Der Wettveranstalter schließt hiermit sämtliche weitere Verantwortung für diese Software-Fehlfunktionen aus.
d) Jeder Kunde, der eine Fehlfunktion in der Spiel- und Wettsoftware entdeckt, ist verpflichtet, sich umgehend nach der Entdeckung dieses Fehlers mit dem Wettveranstalter in Verbindung zu setzen.
e) Darüber hinaus übernimmt der Wettanbieter keine Garantie dafür, dass die bereitgestellten Informationsdienste, wie z. B. Ergebnisbenachrichtigungen per E-Mail und andere Inhalte, korrekt und aktuell sind. Des Weiteren werden Live-Ergebnisse, Statistiken sowie Zwischenergebnisse von Live-Wetten ohne Garantie bereitgestellt.
f) NamBet.Win wird für jede einzelne Situation prüfen, ob ein Haftungsausschluss angemessen ist oder nicht. Ausnahmen von der Gegenleistung wären Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gegenüber NamBet.Win.

2.7. Limits

a) Der Wettveranstalter kann für einzelne Wettereignisse sowie für einzelne Wettscheine Höchsteinsätze festlegen.
b) Der gesamte mögliche Gewinn für jede Einzel-, Kombi- oder Systemwette ist begrenzt. Für verschiedene Einzel- oder Kombi-Wetten oder Wettereignisse kann der Wettveranstalter unterschiedliche Höchstauszahlungen festlegen. Die Höchstauszahlung ist beim Wettabschluss sichtbar.
c) Die Höchstauszahlung beträgt pro Kunde und Woche 50.000,00 EUR für alle von diesem gespielten Wetten, und zwar unabhängig vom genutzten Vertriebsweg.
d) Eine Umgehung des Limits durch die Abgabe mehrerer identischer Wetten ist nicht zulässig. Werden mehrere identische Wetten (auch in unterschiedlichen Kombinationen von Kombi- oder Systemwetten) getätigt, so gilt für diese Wetten die Höchstauszahlungsgrenze gleich wie für alle abgegebenen Wetten.
e) Unabhängig von einer unzulässigen Überschreitung des Höchstgewinns gilt auch die folgende Begrenzung im Gewinnfall mehrerer identisch abgegebener Wetten (Gewinnlimit). Übersteigt der Gesamtgewinn der beim Wettveranstalter abgegebenen Wetten den Höchstgewinn in Höhe von 50.000 EUR, so wird der genaue Betrag des Höchstgewinns nur im Verhältnis des Höchstgewinns zum Einsatzwert der jeweiligen Wette ausgezahlt.
Für die Berechnung des Gewinns gilt folgendes Beispiel.
Beispiel: Es werden 8 Wetten mit der Quote 15,00 und dem Einsatz von 500, 00 Euro platziert. Die Auszahlungssumme beträgt somit im Gewinnfall insgesamt 60.000 Euro (8 x 500,00 x 15,00 = 60.000) einschließlich der Einsätze von 4.000 EUR. Das Gewinnlimit von 50.000 EUR wird um 6.000 EUR überschritten. Gemäß der Berechnung wären je Wette 7.500 EUR auszuzahlen. Das Gewinnlimit ist je Wette auf 6.250 EUR begrenzt (50.000: 8 = 6.250 EUR).Dem Gewinn wird auch der Einsatz pro Wette von 500 EUR hinzugefügt. Die Auszahlung pro Wette ist in diesem Fall 6.750 EUR.
f) Die Einzahlung ist auf allen Mitgliedskonten nach Standardwerten begrenzt. Jeder Kunde kann zusätzliche Limits auf seinem Mitgliedskonto einstellen, die sich innerhalb der Limitierungsgrenzen des Wettveranstalters befinden. In den Kontoeinstellungen muss er die Art des Limits auswählen (Einsatzlimit oder Verlustlimit), die Dauer des Limits (tägliche, wöchentliche oder monatliche) und die Höhe des Limits. Nachdem die Limits eingestellt sind, können sie nicht gelöscht werden, solange der eingestellte Zeitraum des Limits, nicht abgelaufen ist.
g) NamBet.Win behält sich das Recht vor, jedem Spielgast individuelle Limits aufzuerlegen, wenn Anhaltspunkte für ein problematisches oder exzessives Spielverhalten des Spielgastes vorliegen. Wenn es sich dabei um eine Reduzierung des Limits handelt, geschieht dies mit sofortiger Wirkung; Eine Erhöhung der Limits durch den Spieler wird erst nach Ablauf von sieben Tagen aktiv.

2.8. Spezielle Regeln Online

a) Sämtliche Zahlungen auf und von dem Online-Kundenkonto müssen in den jeweils, über die vorgehaltenen Zahlungsmethoden und Services, in dort verfügbaren Währungen geleistet werden und erbringen keinen Zinsertrag.
Die Zahlungsmethoden, die dem Kunden zur Verfügung stehen, sind der Webseite zu entnehmen. Der Kunde muss sicherstellen, dass sämtliche Zahlungen auf das Konto von einer Zahlungsquelle erfolgen, für die der registrierte Kunde der ausgewiesene Kontoinhaber ist. Wenn der Kunde eine Einzahlung auf oder eine Abbuchung von seinem Konto in einer Währung vornimmt, die nicht der Kontowährung entspricht, so wird eine solche Einzahlung oder Abbuchung zu Wechselkursen durchgeführt, die von dem Wettveranstalter zur Zeit der Einzahlung oder der Abbuchung angeboten war, und dies kann einer geringen Umrechnungsgebühr unterliegen.
b) Auszahlungen im Internetvertrieb erfolgen per Banküberweisung auf das von dem Kunden angegebene Referenzkonto, wenn dies die Einzahlungsmethode zulässt.
c) Für den Kunden können Transaktionsgebühren gemäß den Informationen auf der Internetseite aufkommen. Der Wettveranstalter behält sich das Recht auf zusätzliche Prüfungen für Auszahlungen vor, die einen bestimmten Betrag überschreiten, oder wenn er der Meinung ist, dass der Bedarf nach einer Prüfung besteht.
d) In dem Fall der Kenntnisnahme davon, dass Einzahlungen mit einer gestohlenen Kreditkarte vorgenommen wurden, oder des triftigen Verdachts, dass es sich um Betrug handelt, behält sich der Wettveranstalter das Recht der Blockade des Kundenkontos und der Einbehaltung aller Geldmittel auf dem Konto, d.h. der Einsätze und des Gewinns, vor.
e) Kundengelder liegen getrennt von anderen Geschäftsbankkonten auf separaten Bankkonten, sie bilden jedoch einen Teil der Vermögenswerte des Wettveranstalters im Falle einer Insolvenz. Das entspricht den Anforderungen zur Trennung von Spielerguthaben auf dem Level: grundlegende Trennung.
f) Um Spiele mit Echtgeld zu spielen oder eine Wette platzieren zu können, muss der Kunde "Echtgeld"-Beträge mithilfe eines der von uns angegebenen Verfahren auf sein Konto einzahlen. Derartige Geldbeträge werden nach dem tatsächlichen Erhalt der Geldbeträge durch den Wettveranstalter oder Vertreter seinem Konto gutgeschrieben. Bei den Einzahlungen auf das Konto können Limits für Mindest- und Höchstbeträge gelten, die sich nach der Vorgeschichte des Kunden bei dem Wettveranstalter, dem Einzahlungsverfahren und weiteren, ausschließlich von uns festgelegten Faktoren richten.
g) Der Kunde kann jederzeit Abbuchungen von seinem Konto anfordern, sofern alle getätigten Zahlungen eingegangen sind. Der Wettveranstalter behält sich das Recht vor, eine angeforderte Abbuchung teilweise oder vollständig über dieselbe Zahlungsmethode und in derselben Währung zu zahlen, in der die jeweiligen Einzahlungen vorgenommen wurden.
h) Der Wettveranstalter übernimmt weder ausdrücklich noch stillschweigend Gewähr für die Qualitätsanforderungen, Tauglichkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Webseite oder der Rechnersoftware.
i) Der Wettveranstalter übernimmt keine Haftung für Rechnerausfälle, Störungen der Telekommunikationsdienste oder Internetverbindungen oder für Versuche von Kunden, an den Wettspielen unter Einsatz von Methoden, Mitteln oder Arten teilzunehmen, die mit der Software des Wettveranstalters zu erreichenden Absichten entgegenstehen.
j) Der Wettveranstalter kann keine Garantie für einen stets fehlerfreien Online-Service übernehmen, wird aber mitgeteilte Fehler, sobald ihm dies möglich ist, beheben. Tritt ein Fehler auf, so werden Sie gebeten diesen, per E-Mail oder schriftlich, an den Kundendienst des Wettveranstalters mitzuteilen.
k) Der Wettveranstalter behält sich das Recht vor, vorübergehend die ganze oder einen Teil seiner Webseite zu bestimmten Zwecken auszusetzen. Der Wettveranstalter hat das Recht, ist aber nicht verpflichtet, eine solche Aussetzung so frühzeitig wie möglich anzukündigen. In diesem Fall wird die Webseite, sobald dies möglich sein wird, nach einer vorübergehenden Aussetzung, wieder in Betrieb genommen.
l) In dem Fall einer Störung des Webseitensystems werden alle Wetten unwirksam.

2.9. Spezielle Regeln Shop

a) Der Wettveranstalter nimmt Bargeld von Kunden nur in Wettvermittlungsstellen entgegen, wenn diese vorher bei dem Wettveranstalter registriert sind und diesen Geldbetrag unmittelbar in der Wettvermittlungsstelle zur Abgabe einer Wette nutzen oder aber diesen Betrag dem Kundenkonto gutschreiben wollen.
b) Wenn der Kunde in einer Filiale die Wette mit Bargeld bezahlt, bekommt er einen Wettschein, auf dem der eingezahlte Betrag zu sehen ist. Bei der Bargeldeinzahlung registriert der Wettveranstalter lediglich die Einzahlung in der Datenbank des Kunden, um unter anderem die Erhebung über das Spielverhalten vorzunehmen, und damit der Kunde sein Spielverhalten nachvollziehen kann.
c) Im Falle, dass der Wettschein, der in einer Wettvermittlungsstelle abgegeben wurde und mit Bargeld eingezahlt wurde, gewonnen ist, wird der Gewinn nur in Bargeld ausbezahlt, durch Nachweis des Wettscheins. Die Auszahlung hält der Wettveranstalter in der Datenbank des Kunden fest.
d) Sollten die Abgabe der Wetten, Ein- und Auszahlungen mittels personenbezogener Kundenkarte durch den Kunden erfolgen, so können diese Transaktionen nur durch registrierte Kunden und nur bei Vorlage der Kundenkarte des registrierten Kunden erfolgen.

2.10. Datenschutzrichtlinien

Der Kunde erklärt mit der Teilnahme am Spiel, dass er die Datenschutzrichtlinie der NamBet.Win, die für den jeweiligen Vertriebsweg gilt, online und stationär, zur Verfügung gestellt bekommen hat, gelesen hat und sich mit den Vorgaben nach der Datenschutzrichtlinie einverstanden erklärt hat. Spätestens durch die Abgabe der Wette (online oder stationär) erklärt sich der Kunde konkludent, d.h. durch sein Verhalten, mit der Datenschutzrichtlinie der NamBet.Win einverstanden.

2.11. Bestimmungen zur Geldwäscheprävention

Alle Transaktionen werden auf mögliche Geldwäscheversuche und entsprechende Verdachtsmomente überprüft. Wenn der Kunde Kunde kumulativ 2000 EUR oder mehr einzahlt, behält sich der Wettanbieter das Recht vor, Folgendes zu verlangen:
  • die Herkunft des Vermögens.
Jede verdächtige Aktivität durch Einzahlungen eines Kunden im stationären Vertrieb oder auf einem Konto kann dazu führen, dass der Kunde an die zuständige staatliche Stelle gemeldet und das Guthaben auf dem Wettkonto eingefroren wird. Ebenso sind die Schließung des Wettkontos und das Einbehalten des Guthabens möglich. Sowohl der Wettveranstalter als auch der Wettvermittler sind Verpflichtete nach den Geldwäschegesetzen der Länder. Diese können verlangen, dass die Identität jedes Kunden vor Abgabe einer Wette überprüft und festgestellt wird. In diesem Zusammenhang behält sich NamBet.Win das Recht vor, Dokumente von Ihnen anzufordern. Geben Sie als Kunde diese Daten nicht an, so kann kein Vertragsverhältnis begründet werden.

2.12. Schadenersatz

a) Sollte eine der Geschäftsbedingungen verletzt werden, oder besteht für den Wettveranstalter der begründete Verdacht, dass diese verletzt worden sind, hat dieser das Recht die verfügbaren Mittel auf dem Konto des Kunden zur erforderlichen Deckung der Kosten des entstandenen Schadens zunächst zu blockieren und zur Regulierung zu verwenden, sobald die Schadenersatzpflicht nachgewiesen ist.
b) Zusätzlich behält sich der Wettveranstalter vor, jegliche Schäden, die aufgrund eines Verhaltens seiner Kunden bei dem Wettveranstalter selbst, seinen Mitarbeitern und Vertragspartnern entstanden sind, gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Hierzu dürfen dem Wettveranstalter die Rechte dritter Personen übertragen und gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden.

3. Allgemeine Sportwettregeln

3.1. Wettarten

a) Head to Head ("Platzierungswette") Bei dieser Wette soll vorhergesagt werden, welcher der beiden gegenübergestellten Starter oder zwei gegenübergestellten Mannschaften das Wettereignis mit der besseren Platzierung beendet. Wird kein, im Sinne dieser Wette, auswertbares Ergebnis (z. B. Unentschieden, totes Rennen) erzielt, gilt die Wette als abgesagt und wird mit der Quote 1,00 bewertet. Wird für ein Ereignis eine Head to Head-Wette angeboten, und existieren für die Sportart, dem dieses Ereignis zuzuordnen ist, keine gesonderten Regelungen, kommen nachfolgende allgemeine Regelungen zur Anwendung: Für die geltende Head to Head-Wette müssen beide gegenübergestellten Starter am Wettereignis teilnehmen.Sollten einer oder beide gegenübergestellten Starter nicht am Wettereignis teilnehmen (starten), wird die Wette mit der Quote 1, 00 bewertet. Sollten im Verlauf des Wettereignisses alle an der Wette beteiligten Starter, gleich aus welchen Gründen, vorzeitig ausscheiden, gilt die Wette als verloren. Scheidet nur ein Starter vorzeitig aus, und der andere Starter beendet das Wettereignis regulär, so gilt jener Starter als Sieger, welcher das Wettereignis regulär beendet hat. Gesonderte Regelungen für die Bewertung der Head to Head-Wette existieren derzeit u. a. für Motorsport, Golf und Wintersport.
b) Erster / letzter Torschütze Wetten auf den ersten und letzten Torschützen können auch einzeln angeboten werden. Der Wettveranstalter ist bemüht, für alle möglichen Teilnehmer dieses Spiels Quoten anzubieten. Für Spieler, für die keine Quoten angeboten wurden, hat man die Möglichkeit, eine Anfrage zu senden. Wenn die Möglichkeit besteht, wird der Wettveranstalter Quoten und Wetten anbieten, und die für nachträgliche Spieler angebotenen Wetten werden als gewonnen bewertet, wenn der Spieler das erste/letzte Tor erzielt.Getätigte Wetten "erster Torschütze" auf Spieler, die vor dem ersten Tor ausgewechselt oder vom Platz verwiesen werden, gelten als verloren. Wetten auf den "ersten Torschützen" auf Spieler, die von Anfang an nicht teilgenommen haben, werden als ungültig erklärt und mit der Quote 1,00 bewertet, und der Einsatz wird zurückgezahlt. Das Gleiche gilt für Spieler, die erst nach dem ersten Tor ins Spiel kommen, außer es handelt sich um ein Eigentor. In diesem Fall haben die Wetten weiter Bestand.
Bestehen Unklarheiten über die Zuordnung eines Tores zu einem bestimmten Spieler, wird die Bewertung der Wetten mit dem Torschützen vorgenommen, der von offizieller Stelle direkt nach dem Ende des Spiels genannt wird. Nachträgliche Änderungen werden nicht berücksichtigt:
  • Eigentore werden nicht gewertet.
  • Verlängerungen werden nicht gewertet.
  • Jede Wette auf den "letzten Torschützen" in einem Spiel, das nicht beendet wird, gilt als abgesagt und wird mit der Quote 1,00 bewertet.
c) Nichtteilnahme des Starters und Quotenänderung Wenn bei einem Ereignis mit einem feststehenden Teilnehmerfeld (z. B. Motorsport) mehrere Favoriten nicht antreten, behält sich der Wettveranstalter in Anlehnung an "Tattersalls Rule" das Recht vor, die Quoten der verbleibenden Teilnehmer anzupassen. D.h. der Wettveranstalter wird die Quoten der verbleibenden Teilnehmer so anpassen, dass der durch den Ausfall der Teilnehmer auf unter 100 % gesunkene Wettmarkt wieder dem ursprünglichen Angebot entspricht. Die nachträgliche Anpassung der Quoten bezieht sich hier ausschließlich auf Wetten, welche in der Zeit nach der offiziellen Bekanntgabe der Nichtteilnahme und der Annahme dieser Änderung von seiten des Wettveranstalters zu den alten Quoten abgeschlossen wurden.

3.2. Livewetten

a) Der Wettveranstalter bietet auch Wetten während des Wettereignisses an (Live-Wetten). Folgende Punkte gelten zusätzlich zu den genannten Bestimmungen für die angebotenen Live-Wetten.
b) Live-Wetten werden zusätzlich zu dem bestehenden Wettangebot angeboten und ausschließlich vor und während eines Ereignisses auf einer eigenen Live-Wett-Plattform angeboten. Die Quoten werden ständig entsprechend dem Spielverlauf aktualisiert.
c) Die Spiel-, Satz- und Zeitanzeige dient lediglich der Orientierung hinsichtlich des tatsächlichen Spielfortschritts. Aus technischen Gründen entspricht diese Anzeige nicht immer der genauen, offiziellen Start- oder Spielzeit. Entscheidend ist immer der tatsächliche Stand bei der Wettabgabe. Wird eine Live-Wette entsprechend diesen Wettbedingungen ungültig, wird sie mit der Ersatzquote 1,00 bewertet und zurückgezahlt. Jede Live-Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreten des Ergebnisses oder nachdem es zu Ende gespielt wurde, ist ungültig. Maßgebend dabei ist immer der tatsächliche Zeitpunkt des Ereignisses ungeachtet etwaiger Anzeigen auf der Live-Schnittstelle. Der Wettveranstalter kann den Rückkauf für die abgegebenen Live-Wetten anbieten. Der Rückkaufwert ist variabel, er ergibt sich aus dem Einsatz minus eines Betrages X. Der Wettveranstalter ist nicht verpflichtet, eine Live-Wette zurückzukaufen.
d) Alle Live-Wetten, die tatsächlich entschieden und korrekt bewertet sind (d. h. das Ergebnis steht bereits fest), sind gültig und werden ungeachtet eines eventuell nachfolgenden Abbruchs des Ereignisses/Turniers zu einem beliebigen Zeitpunkt gewertet. (Beachten Sie jedoch die Ausführungen unter "Fehler"!)
e) Live-Wetten werden nach den Ergebnissen, die unmittelbar nach Entscheidung der Wette bekannt sind, bewertet. Nachträgliche Änderungen (z. B. Ergebnisse, die von einer Jury nach dem Spiel entschieden werden) beeinflussen die Bewertung der angebotenen Live-Wette nicht. Alle Ergebnisse werden den offiziellen Statistiken der jeweiligen Ligen entnommen und basieren zusätzlich auf TV-Aufzeichnungen von Live-Spielen. Sollten die Erkenntnisse von dem Wettveranstalter aus den TV-Aufzeichnungen von den offiziellen Statistiken abweichen, werden Live-Wetten nach den eigenen Statistiken von dem Wettveranstalter bewertet, welche auf dem tatsächlichen Verlauf des Spiels basieren. Wenn nicht anders angegeben, werden Live-Wetten auf Spieler, die am Wettereignis nicht teilgenommen haben, als ungültig erklärt und mit der Quote 1, 00 bewertet. Alle Wetten auf den Sieg, das Endergebnis und Handicap-Wetten, die mit dem Ergebnis Unentschieden enden, und diese Option nicht angeboten wurde, sind ungültig.
f) Bei Live-Wetten finden im Falle eines Spielabbruchs gesonderte Regeln hinsichtlich der Bewertung Anwendung. Ausnahmen sind die Wetten, welche vor der tatsächlichen Unterbrechung entschieden werden. Diese werden für gültig erklärt.
g) Insofern ein Ereignis aus dem Live-Angebot unterbrochen wird, aber innerhalb von 48 Stunden vom ursprünglichen Starttermin fortgefahren wird, bleiben alle Wetten gültig. Nicht entschiedene Wetten auf unterbrochene Live-Ereignisse, die nicht innerhalb der angegebenen Frist weitergespielt werden, werden als ungültig erklärt und mit der Quote 1,00 bewertet.

3.3. Sportartbezogene Sonderregeln

Für einzelne Sportarten oder Wetten gelten nachfolgend aufgeführte Sonderregeln, die von den vorherstehenden Bestimmungen für Live-Wetten abweichen können.
a) Fußball Alle Wettmöglichkeiten werden auf Grundlage des Ergebnisses nach offizieller Spielzeit am Ende der regulären 90 Spielminuten bewertet, es sei denn, der Wettveranstalter gibt es anders an (Ergebniswetten). Dies schließt die vom Schiedsrichter festgelegte Nachspielzeit für Unterbrechungen ein, aber nicht eine eventuell angesetzte Spielverlängerung, Elfmeterschießen oder Golden Goal, wenn der Wettveranstalter es hinsichtlich der Wette nicht anders angegeben hat. Die Pflicht der Kunden ist es, die Spielzeit zu kennen, sodass Beschwerden über die Zeit eines angekündigten Spiels, für das eine Wette abgegeben wurde, nicht für Rückzahlungen der Wetteinlage berücksichtigt werden. Der Wettveranstalter trägt keine Verantwortung dafür, dass ein Spiel mit einer offiziellen Start- und Spielzeit nicht zum regulären Startzeitpunkt begonnen worden ist und nicht in der regulären Spielzeit gespielt worden ist (der Grund dabei ist unerheblich). Alle Freundschaftsspiele werden auf Grundlage des tatsächlichen Ergebnisses am Ende des Spiels (ohne Verlängerung), unabhängig davon, ob ganze 90 Minuten gespielt wurden, ausgewertet. Beispiel: Wenn der Schiedsrichter ein Freundschaftsspiel in der 88. Minute abschließt, werden die Spiele mit dem endgültigen Spielstand bewertet, als ob das Spiel offiziell in Vollzeit gespielt hätte, und die Wetten werden auf Grundlage des Spielergebnisses bewertet. Ausnahmen dieser Regel sind Freundschaftsspiele, deren geschätzte Spielzeit sich deutlich unterscheidet, wie auch Spiele, die in einem anderen Format gespielt wurden, für die der Wettveranstalter mit der veränderten Spielzeit nicht vor dem Angebot des Spiels vertraut war (wie z.B. Spiele 3x45 min., 1x45 min., 2x30 min., 2x60 min.) In diesem Falle werden die Wetten für ungültig erklärt und mit der Quote 1,00 bewertet. Im Fall, dass ein Spiel im Format 3x30 (z. B. ein Freundschaftsspiel) gespielt wird, werden alle Wetten auf die erste/zweite Halbzeit (und andere damit verbundene Wetten) wie Wetten im Format 2x45 Minuten bewertet. Wetten, die sich auf die 1. Halbzeit beziehen, werden in der 45. Spielminute bewertet. Abgebrochene Ereignisse, die innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Starttermin fortgesetzt werden, oder für die offiziell ein neuer Starttermin festgelegt wird, dessen Beginn innerhalb von 48 Stunden liegt, werden als gültig bewertet unter den Bedingungen, unter denen die Wette abgegeben wurde. Wenn abgebrochene oder abgesagte Ereignisse nicht innerhalb von 48 Stunden fortgefahren werden, werden sie mit der Quote 1,00 bewertet. Alle anderen Wetten, die nicht von der Unterbrechung beeinflusst wurden, werden mit den gültigen Quoten, die zum Zeitpunkt der Wettabgabe aktuell war, bewertet. Für Märkte, auf denen die folgenden Wetten zugelassen sind, gilt folgende Regel: Wenn rote und gelbe Karten an Personen erteilt werden, die keine aktiven Spieler auf dem Spielfeld sind (ausgewechselte Spieler; Spieler auf der Bank, die noch nicht am Spiel teilgenommen haben; Trainer und andere Personen aus dem Expertenteam), oder wenn die Karten nach der regulären Spielzeit erteilt wurden, werden sie nicht berücksichtigt. Ecken, die vergeben, aber nicht ausgeführt wurden, werden nicht berücksichtigt. Head to Head-Wetten ("Platzierungswetten") sind gültig, wenn beide Spieler an dem Wettereignis teilnehmen, ansonsten ist die Wette ungültig und wird mit der Quote 1,00 bewertet. Der Gewinner der Head to Head-Wette ist derjenige, der mehr Tore in der regulären Spielzeit erzielt hat (Eigentore werden nicht berücksichtigt).
b) Tennis Wird ein Tennisspiel abgebrochen, durch Aufgabe von einem der beiden Teilnehmer (Disqualifikation, Verletzung, Aufgabe), ist die Wette ungültig. Live-Wetten behalten ihre Gültigkeit, wenn sie zum Zeitpunkt der Aufgabe bereits entschieden sind. Live-Wetten können u.a. auf Game, Satz und Ergebnis angeboten werden. Die Live-Wette auf das jeweilige Ereignis muss regulär beendet sein, damit die Live-Wette gültig ist. Wenn ein Tennisspiel unterbrochen oder nicht im Rahmen des Turniers fortgesetzt wird, ist die Wette ungültig. Falls das Ereignis im Rahmen des Turniers fortgesetzt wird, ist die Wette gültig. Für Ereignisse im Tennis-Doppel, wie auch für Spiele, die im Falle des Ergebnisses von 1:1 durch einen "Tie-Break" entschieden werden, wird das Game, das bis 10 Punkte mit zwei Punkten Unterschied gespielt wird, als der dritte Satz und als ein Game gezählt. Die Wetten werden nach Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse bewertet. Wird ein Match wegen Rücktritt eines Spielers (Verletzung, Aufgabe, Disqualifikation usw.) zu irgendeinem Zeitpunkt vor Beendigung des Spiels unterbrochen, gilt die Wette als ungültig und wird mit der Quote 1,0 bewertet. Wetten, die vor Unterbrechung entschieden sind (z.B. Gewinner des 1. Satzes, Über/Unter Games), werden nach den gültigen Quoten bewertet.
c) Handball Die Wetten beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf die reguläre Spielzeit. Live-Wetten auf den Ausgang eines Spielabschnittes sind gültig, wenn dieser regulär beendet wird. Es zählt nur das Ergebnis des betreffenden Spielabschnittes.
d) Volleyball Die Wetten beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf die regulär notwendige Anzahl von Sätzen. Live-Wetten auf Satzgewinn sind gültig, wenn der Satz regulär beendet wurde.
e) Basketball Alle Wetten schließen eine eventuelle Verlängerung mit ein. Live-Wetten auf den Ausgang eines Spielabschnittes sind gültig, wenn dieser regulär beendet wird. Für die Auswertung von Wetten zählt nur das Endergebnis der regulären Spielzeit, die durch bestimmte Wettbedingungen angegeben ist, außer wenn der Buchmacher im Wettangebot angegeben hat, dass für ein Ereignis das Endergebnis zählt.
f) Eishockey Die Wetten beziehen sich, wenn nicht anders angegeben, auf die reguläre Spielzeit. Live-Wetten auf den Ausgang eines Spielabschnittes sind gültig, wenn dieser regulär beendet wird. Für diese Art der Wette zählt nur das Ergebnis des betreffenden Spielabschnittes. Es zählen nur die Wetten auf Ergebnis in der regulären Spielzeit, wenn nicht anders angegeben.
g) Baseball Ein Baseballspiel wird bewertet, wenn mindestens 5 Innings gespielt wurden oder nach 4,5 Innings, wenn das Heimteam führt. In diesem Fall zählt das Ergebnis zum Zeitpunkt des Abbruchs. Wurde das Spiel vorher abgebrochen, wird es als Rückzahler mit der Quote 1,00 bewertet. Wird ein Baseballspiel als unentschieden gewertet (z.B. Spring Training), wird es als Rückzahler mit der Quote 1,00 bewertet. Findet ein Baseballspiel nicht am Tag der ursprünglichen Ansetzung statt, wird es mit der Quote 1,00 bewertet.
h) Boxen Das Ereignis gilt mit dem Gongschlag zur ersten Runde als begonnen, ansonsten erfolgt die Bewertung als Rückzahler mit der Quote 1,00. Endet ein Ereignis unentschieden, wird es als Rückzahler mit der Quote 1,00 gewertet. Als K.O. werden auch ein technisches K.O. oder eine Disqualifikation gewertet. Reagiert ein Teilnehmer nicht auf den Gong zur weiteren Runde und tritt nicht weiter an, zählt die vorhergehende Runde als Ende des Kampfes.
i) Golf Wetten auf den Gewinner Sobald ein Spieler den Ball zum Abschlag auflegt, wird er als am Turnier teilgenommen angesehen, auch wenn er das Turnier nicht bis zum Ende durchspielt. Findet das Ereignis aus irgendeinem Grund nicht statt, nachdem die Wette bereits abgegeben wurde, wird sie ungültig und mit der Quote 1,0 bewertet und die Einlage zurückgezahlt. Im Fall, dass Head to Head-Wetten ("Platzierungswette") angeboten werden, die auf Spieler abgegeben werden, die nicht spielen, werden sie abgesagt und mit der Quote 1,0 bewertet und die Einlage zurückgezahlt. Sie können gespielt werden, damit der Gewinner verkündet wird. Turniermatchwetten Derjenige Spieler, der am Ende des Turniers die beste Platzierung hat, ist der Sieger. Im Falle das ein Spieler, egal aus welchem Grund, am Turnier, für das er angemeldet war, nicht teilnimmt, wird die Wette als ungültig erklärt und als Rückzahler mit der Quote 1,00 bewertet. Wenn ein Spieler den "Cut" nicht erreicht, wird er zum Verlierer erklärt. Wenn beide Spieler den "Cut" nicht erreichen, dann wird der Spieler mit der niedrigsten Schlagzahl (Score) im "Cut" als Gewinner erklärt. Wenn ein Spieler disqualifiziert wird, vor dem "Cut" oder nachdem beide Spieler den "Cut" erreichen, wird der zweite Spieler als Gewinner erklärt. Wenn ein Spieler disqualifiziert wird, nachdem er den "Cut" erreicht, und der zweite Spieler den "Cut" nicht erreicht, wird derjenige Spieler als Sieger angesehen, der disqualifiziert wurde und den "Cut" erreicht hat. Turnier-Gruppenwette Der Spieler, der als Bester das Turnier beendet, wird zum Sieger ernannt. Im Falle der Nichtteilnahme eines Starters, gilt die Gruppe als ungültig. Spieler, die den "Cut" nicht erreichen, gelten als Verlierer. Erreicht keiner der Spieler den "Cut", wird der Spieler mit der niedrigsten Schlagzahl zum Sieger erklärt. Wenn mehrere Spieler die gleiche Schlaganzahl haben, kommen die Regeln "Dead Heat Rules" zum Einsatz und Play-Offs können angesetzt werden, um den Sieger zu ermitteln. Wird Spieler X den "Cut" machen? Sobald ein Spieler den Ball abschlägt, wird die Wette gewertet, als ob er am Turnier teilgenommen hat, auch wenn er die Runde nicht beendet. Die offiziellen Ergebnisse sind ausschlaggebend zur Bestimmung des Siegers. 1./2./3./4. Runde, 3 Bälle Für den Fall, dass ein Spieler die Runde überhaupt nicht beginnt, wird die Wette abgesagt und als Rückzahler mit der Quote 1,00 bewertet. Wenn ein Spieler die Runde zwar startet, aber nicht abschließt, gilt die Wette als verloren. Der Sieger wird anhand der niedrigsten Schlagzahl (Score) für eine abgeschlossene Runde ermittelt. Tritt ein Wechsel bei der Spieleransetzung auf, wird die Wette abgesagt und als Rückzahler mit der Quote 1,00 bewertet.
j) Leichtathletik und Schwimmen Die Wette wird bewertet, wenn der gemeldete Teilnehmer sich in die Startaufstellung begibt, unabhängig davon, ob er an einem eventuellen Endlauf teilnimmt. Sollte ein Teilnehmer aus irgendeinem Grund nicht am Endlauf teilnehmen, wird die entsprechende Wette als verloren gewertet. Wird ein Start eines Ereignisses verschoben, gelten die Wetten bis das Ereignis beendet ist, oder offiziell abgesagt wird. Sollte das gesamte Ereignis ausfallen, wird es als Rückzahler mit der Quote 1,00 bewertet.
k) Motorsport (z. B. Formel 1) Nimmt ein gemeldeter Teilnehmer an den Rennvorbereitungen wie z.B., Qualifikation zum jeweiligen Rennen teil und tritt nicht zum Rennen an, gilt die Wette als verloren. Ansonsten wird die Wette als Rückzahler mit der Quote 1,00 bewertet. Für Head to Head-Wetten ("Platzierungswette") bei Motorsportrennen gilt jener Fahrer als Sieger des Wettereignisses, der nach Ende des Rennens die bessere Platzierung erlangt, vorausgesetzt, dass beide Fahrer in der Startaufstellung standen. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden beider Fahrer gilt jener als Sieger des Wettereignisses, der die größere Anzahl von Runden absolviert hat. Bei Ausscheiden beider Fahrer in der gleichen Runde gilt jener Fahrer als Sieger des Wettereignisses, der nach Ende der zuletzt gefahrenen Runde besser platziert war.
l) Wintersport Für das Ergebnis des Ereignisses wird die Reihenfolge der ersten offiziellen Veröffentlichung des Veranstalters berücksichtigt, es sei denn, dass sich mögliche Änderungen auf ein falsches veröffentlichtes Ergebnis beziehen. Wenn ein Starter vor dem Beginn des Ereignisses aufgibt, werden Wetten als ungültig erklärt und mit der Quote 1, 00 bewertet. Beim Skispringen beginnt das Wettereignis mit den Qualifikationssprüngen. Wird der Start eines Wintersportereignisses oder eines in sich geschlossenen Abschnittes davon aus nicht beeinflussbaren Gründen (höherer Gewalt) verschoben, behalten die Wetten ihre Gültigkeit, bis das gesamte Wettereignis regulär beendet oder offiziell abgesagt wird. Im Falle einer Änderung des Veranstaltungsortes aufgrund der Änderungen des offiziellen Starttermins werden die Wetten als ungültig erklärt und mit der Quote 1, 00 bewertet. Abgebrochene Ereignisse, die mehrere miteinander verbundene Teilabschnitte haben, werden nach den Ergebnissen eines der einzelnen Teilabschnitte, des Ereignisses, die regulär abgeschlossen wurden, bewertet. Für Head to Head-Wetten ("Platzierungswette") auf Wintersportereignisse, die aus mehreren miteinander verbundenen Teilabschnitten bestehen, gelten für die Bewertung, außer den Allgemeinen Bestimmungen, auch folgende Sonderregeln: Beendet keiner der gegenübergestellten Starter das Wettereignis regulär, gilt derjenige Starter als Sieger, der besser platziert ist, in den offiziellen veröffentlichten Ergebnissen, des Wettveranstalters. Head to Head-Wetten werden als ungültig erklärt, wenn nach Beendigung des Ereignisses die gegenübergestellten Starter, die bessere Platzierung oder die gleiche Anzahl von Punkten haben. Wenn einer der Starter während des Ereignisses aufgibt, wird der Starter als Gewinner angesehen, der das Wettereignis beendet hat. Scheiden beide Starter aus, bevor dem Ende des Wettereignisses, gilt die Wette als verloren. Nach diesen Regeln gelten die einzelnen Teilabschnitte des Wettereignisses, die erste oder zweite Abfahrt, der erste oder zweite Sprung und dgl. In allen anderen Fällen erfolgt die Bewertung von Head to Head-Wetten nach den allgemeinen Regeln.

4. Allgemeine Wettregelungen (Bewertung)

Für die Beurteilung des Wettausgangs gelten insbesondere folgende Regelungen:
a) Maßgeblich sind die unmittelbar nach Beendigung des Wettereignisses bekanntgegebenen Ergebnisse (z.B. Siegerehrung, sofern diese im unmittelbaren Anschluss an das Wettereignis stattfindet).
b) Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach 90 Minuten (reguläre Spielzeit), bei Eishockeyspielen nach 60 Minuten (reguläre Spielzeit) maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder Elfmeterschießen usw. haben daher keinen Einfluss auf den Wettvertrag, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen des Wettveranstalters (z.B. Europacup — Aufstiegswette) vereinbart.
c) Finden zwei oder mehrere Bewerbe derselben Art (z.B. zwei Riesenslaloms) an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des ersten Ereignisses abgeschlossen wurden, nur für das erste Ereignis, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
d) Bei "toten Rennen" auch "dead heat" genannt (2 oder mehrere Gleichplatzierte) werden die Auszahlungen entsprechend geteilt (z.B.: Wetteinsatz 100, Quote auf den Sieger: 1,8, ergibt eine Wettauszahlung von 180, bei zwei Siegern beträgt die Auszahlung daher je 90, bei drei Siegern je 60). Nehmen an Wettereignissen lediglich zwei Starter (Mannschaften) teil (z.B. Trainingsduell) und wird keine Unentschieden-Quote angeboten, werden im Falle von "toten Rennen" die Auszahlungen nicht geteilt, sondern der gesamte Einsatz zurückbezahlt.
e) Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden Allgemeinen Wettbestimmungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, so bleibt der Wettvertrag aufrecht ("play or pay"); dies bedeutet, dass eine auf einen Nichtteilnehmer oder auf eine nicht teilnehmende Mannschaft platzierte Wette als für den Kunden verloren gilt.
Werden mehrere Wettereignisse kombiniert ("Kombinationswette") gilt folgendes:
a) Werden ein oder mehrere Ereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 5.9c erfolgt bzw. ohne dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes 5.9d erfolgt, so wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit der Quote 1,00 gewertet; das gilt auch für durch w.o. beendete Tennisspiele.
b) Werden alle Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes 5.9c erfolgt, bzw. ohne, dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes 5.9d erfolgt, dann wird der Wettvertrag rückwirkend aufgehoben und ist der Wetteinsatz zurückzuzahlen. Das gilt auch für durch w.o. beendete Tennisspiele.
c) Erfolgt der Vertragsabschluss erst nach dem Beginn eines oder mehrerer Ereignisse, gilt für diese Ereignisse die Quote 1,0; das gilt nicht für die im Punkt 5.9b, 2. Satz angeführte Wetten. Erfolgt der Wettabschluss erst nach dem Beginn aller Ereignisse, dann gilt Punkt 5.9b sinngemäß.

5. Allgemeine Wettbestimmungen

1. An jeder Wette sind einerseits der Wettveranstalter und andererseits der Wettkunde als Vertragsparteien beteiligt. Für Kinder und Jugendliche gilt ein absolutes Wettverbot. Das Wettereignis, auf dessen Eintritt gewettet werden kann, wird vom Wettveranstalter bestimmt.
2. Der Wettveranstalter hat die vorliegenden Wettbestimmungen entsprechend den Bestimmungen des anwendbaren Landesgesetzes kundgemacht.
3. Der Wettkunde erklärt ausdrücklich:
  • dass er mindestens 18 Jahre alt ist. Im Zweifelsfall ist der Wettveranstalter berechtigt eine Ausweisleistung zu verlangen.
  • vom Ausgang des der jeweiligen Wette zugrunde liegenden Ereignisses vor Vertragsabschluß keine Kenntnis zu haben, sowie
  • dass die Mittel, mit denen er seinen Wetteinsatz bestreitet, aus keiner gesetzlich unerlaubten Handlung stammen und ihm zu seiner freien Verfügung stehen.
  • dass die Wettangebote über das Medium Internet am Standort seines PC (maßgeblich ist die IP-Adresse) abgegeben werden. Der Wettveranstalter nimmt die Wetten ausnahmslos an diesem Standort an und behält sich vor, Wetten ohne Angabe von weiteren Gründen zu stornieren, sollte die Abgabe von Sportwetten an diesem Standort gegen geltende Bestimmungen verstoßen.
4. Der Wettveranstalter ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wetten zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vor Wettabschluss vorzunehmen. Auch liegt es in seinem freien Ermessen, Quoten und Auszahlungslimits für den Wettkunden verbindlich festzulegen.
5. Wettvertrag
  • Der Wettvertrag kommt durch Annahme eines Wettangebots durch den Wettveranstalter zustande.
  • Für die Auslegung des Vertragsinhaltes sind die Aufzeichnungen des Wettveranstalters maßgebend. Im Falle der Ausfolgung eines Wettscheines akzeptiert der Wettkunde mit der unbeanstandeten Entgegennahme dieses Wettscheines dessen Richtigkeit. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
  • Der Wettveranstalter ist berechtigt von sich aus Schreib-, Rechen-, Quoten oder sonstige Fehler jederzeit — auch nach Vertragsabschluss — zu berichtigen. Das Recht des Wettveranstalters auf Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums bleibt davon unberührt.
  • Sollte sich nach Wettvertragsabschluss herausstellen, dass der Inhalt des Wettvertrages — aus welchem Grund auch immer — weder bestimmt noch bestimmbar ist, ist die Wette ungültig und der Wetteinsatz zurück zu bezahlen.
6. Ein einseitiges Rücktrittsrecht des Wettkunden nach Abschluss des Wettvertrages ist ausgeschlossen.
7. Hat der Wettveranstalter einen Wettschein ausgefolgt, so erfolgt die Auszahlung des Wettgewinnes ausnahmslos gegen Rückgabe des Original-Wettscheines. Den Wettveranstalter trifft für jedweden Verlust oder Beschädigung (Zerstörung) des Wettscheines keine wie immer geartete Haftung oder Zahlungsverpflichtung. Ihn trifft auch keine Verpflichtung, die Berechtigung des Wettscheininhabers zu überprüfen. Bei einem Wettabschluss über das Medium Internet erfolgt eine einvernehmliche Belassung des Wettscheins beim Wettveranstalter, die der Aushändigung gleichkommt.
8. Dem Wettkunden ist es nicht gestattet, allfällige Forderungen gegen den Wettveranstalter aus Wettverträgen entgeltlich oder unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder darüber in sonstiger Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen oder mit derartigen Forderungen gegen Forderungen des Wettveranstalters aufzurechnen.
9. In nachstehenden Fällen ist die Wette ungültig bzw. gilt der Wettvertrag nachträglich als einvernehmlich aufgehoben und zwar mit der Rechtsfolge, dass der Wetteinsatz an den Wettkunden zurückzubezahlen ist:
  • a) Wenn das Wettereignis nicht wie im Quotenblatt angegeben stattfindet (z.B vertauschtes Heimrecht, außer die Heimmannschaft übt — aus welchen Gründen auch immer — ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus).
  • b) Wenn der Wettabschluss nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrundeliegenden Wettereignisses bzw. nicht entsprechend den Wettbestimmungen stattfindet. Dies gilt allerdings nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom Wettveranstalter laufend auch noch nach Beginn des Wettereignisses angeboten werden und als solche Wetten — die eben auch noch nach Beginn des Wettereignisses abgeschlossen werden können — gekennzeichnet sind, etwa zum Beispiel Langzeitwetten oder Livewetten. Die vom Wettveranstalter bestimmte Zeit des Wettvertragsabschlusses ist für den Wettkunden verbindlich.
  • c) Wenn ein Wettereignis abgesagt wird oder nicht stattfindet, es sei denn,
    • dass zum Zeitpunkt der Absage bereits ein Ersatztermin für dieses Wettereignis feststeht, der innerhalb der folgenden zwei Kalendertage, gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn des Wettereignisses liegt, oder
    • das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B. Welt-, Europa- oder Staatsmeisterschaften, Olympiade, Tennisturnier etc.) nachgetragen wird.
  • d) Wenn das Wettereignis abgebrochen wird, ohne dass unmittelbar nach dem Abbruch eine offizielle Wertung erfolgt. Nachträgliche Änderungen des Klassements (z.B. Entscheidungen "am grünen Tisch") bleiben daher unberücksichtigt.
  • e) Wenn ein Tennisspiel durch w.o. beendet wird.

6. Verbraucher-Informationen

6.1. Zu den Gewinnwahrscheinlichkeiten von Sportwetten (Wetten zu festen Quoten)

6.1.1. Allgemeines
Eine Buchmacherwette auf den Ausgang eines Sportereignisses (Pferderennen, Fußball, Formel 1, und viele mehr) mit echten, lebenden Sportlern unterscheidet sich von anderen Glücksspielen insbesondere durch unterschiedliche, im Vorhinein festgelegte Gewinnquoten auf die jeweils möglichen Ergebnisse des Sportereignisses.
Während beispielsweise die Ziehung einer bestimmten Zahl aus einer gegebenen Menge von Zahlen beim Roulette oder bei einer Lotterie jeweils gleich wahrscheinlich sind, so ist der mögliche Ausgang eines Pferderennens (Ermittlung des Siegers aus den Teilnehmern) oder eines Fußballspiels (Ermittlung des Gewinners) nicht gleich wahrscheinlich, da es jeweils Favoriten und Außenseiter gibt.
Die eigene Beurteilung der Chancen macht für viele den Reiz des Wettens aus. Die Wahrscheinlichkeiten für natürliche Sportereignisse mit echten Sportlern lassen sich allerdings nicht mathematisch exakt "berechnen".
Hier sind alle Sportinteressierte und auch die Buchmacher, auf Schätzungen und Annahmen angewiesen. Auch wenn Ihnen eine Quote vorteilhaft erscheint, bleibt das Risiko Ihren Wetteinsatz zu verlieren.
6.1.2. Die Anzahl der möglichen Vorhersagen
Bei der Platzierung von Sportwetten resultiert die Anzahl der möglichen Vorhersagen ("Tipps") aus der Summe der Möglichkeiten des Ausgangs der getippten Sportereignisse. Je größer die Anzahl der möglichen Vorhersagen bei einer Wette sind, desto größer ist jedoch der Schwierigkeitsgrad der Wette, was die theoretisch ermittelte, "rein rechnerische" Gewinn-Wahrscheinlichkeit verschlechtert.
Die möglichen Vorhersagen beispielsweise einer Sportwette im Ergebnisformat "Heimsieg-Remis-Auswärtssieg" (Tendenzwette) werden genau durch diese 3 Ergebnisse abgebildet. Eines davon muss eintreten. Durch die Kombination von bis zu n Sportereignissen, die jeweils in einer Wette richtig vorhergesagt werden müssen, (Kombiwette) ergeben sich weitere Ergebnismöglichkeiten nach der Formel:
3ⁿ
Diese Formel bringt zum Ausdruck, dass sich die Gewinnaussichten mit zunehmenden Vorhersagen überproportional verringern.
6.1.3. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten und die Quoten
Je geringer die Eintrittswahrscheinlichkeit für einen bestimmtes Ergebnis ("Heimsieg-Remis-Auswärtssieg"), desto höher ist die Gewinnquote. Umgekehrt gilt, dass mit steigender Eintrittswahrscheinlichkeit die Quote sinkt. Die Gewinnquote Q (englisch "Odds") und die Eintrittswahrscheinlichkeit p (englisch "probability") haben einen genau umkehrt proportionalen Zusammenhang.
Q = 1p
und
p = 1Q
Beträgt die "angenommene" Eintrittswahrscheinlichkeit für einen Heimsieg zum Beispiel 50% (p =0,5), so ist die daraus resultierende Quote 2,0.
Übrigens beträgt die Summe der Einzelwahrscheinlichkeiten des Ausgangs eines Sportereignisses stets exakt den Wert "1" (=100%). Das bedeutet, dass bei einem Fußballspiel von den 3 möglichen Ergebnisausgängen (Heimsieg-Remis-Auswärtssieg) mit Sicherheit eines davon eintreten wird. Summiert man jedoch die Kehrwerte der Gewinnquoten (z.B. für Heimsieg-Remis-Auswärtssieg) für eine Spielpaarung, so hat man allerdings stets einen größeren Wert als "1".
6.1.4. Kombinationsmöglichkeiten
Anzahl der Ereignisse in einer Wette ("Vorhersagen") Anzahl der Möglichkeiten "theoretische" Gewinnwahrscheinlichkeit
1 3 33,333%
2 9 11,111%
3 27 3,704%
4 81 1,235%
5 243 0,412%
6 729 0,137%
7 2187 0,046%
8 6561 0,015%
9 19683 0,005%
10 59049 0,002%
Mit der Kombiwette können Sie mehrere Wetten auf verschiedene Ereignisse zu einer Wette zusammenfassen.
Treffen Sie in einer Kombinationswette beispielsweise für drei Ereignisse (Spiele) Ihre Vorhersagen, so ergeben sich bereits 27 verschiedene Ergebnismöglichkeiten. Dadurch verringert sich die theoretische Gewinnwahrscheinlichkeit, die richtigen Vorhersagen gemacht zu haben, auf etwa 3,7 Prozent oder anders ausgedrückt auf 1:27.
Bei 10 vorhergesagten Ereignissen (Spiele) in einer Wette sinkt die Gewinnwahrscheinlichkeit, richtig zu liegen auf etwa 1:50.000 (0,002%). Was die Chancen beim Wetten jedoch für Sie insgesamt verbessert, ist die Tatsache, dass nicht alle Möglichkeiten gleich wahrscheinlich sind. Deshalb gibt es für jedes Ergebnis andere Gewinnquoten.
6.1.5. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten und die Quoten
  Heimsieg Remis Auswärtssieg Quotenschlüssel
Quoten 2,00 3,50 3,00  
Kehrwert 0,50 +0,29 +0,33 =1,22
Angenommene Wahrscheinlichkeit 44% 26% 30% 100%
Die im obigen Beispiel errechnete Kehrwertsumme von 1,12 ist der sogenannte "Quotenschlüssel" QT des Buchmachers, um den kalkulatorisch die Quoten gegenüber den angenommenen Eintrittswahrscheinlichkeiten verringert werden, damit der Buchmacher einen eigenen Anteil (englisch "Hold" oder "Take-Out") von allen Wetteinsätzen erhalten kann. In diesem Beispiel müssten insgesamt € 1,12 gewettet werden, um € 1,00 mit Sicherheit zurück zu erhalten; nämlich € 0,5 auf Heimsieg, € 0,29 auf Remis und € 0,33 auf den Auswärtssieg.
Feste Quoten und die damit im Zusammenhang stehenden Wahrscheinlichkeiten bleiben immer nur Annahmen und Einschätzungen des Wettveranstalters zum Leistungsvermögen der Sportler.
6.1.6. Ausschüttungsquote und erhobene Gebühren (Steuern) bei Einzelwetten
Die "rechnerische" Ausschüttungsquote gibt den Anteil der Wetteinsätze an, der kalkulatorisch an die Wettteilnehmer ausgeschüttet werden soll. Je höher die Ausschüttungsquote, desto kleiner ist der Quotenschlüssel des Buchmachers.
Nach dem obigen Beispiel erhält man die (kalkulierte) Ausschüttungsquote A wiederum als Kehrwert des Quotenschlüssels.
A = 1Qt = 11,12 = 0,89
In diesem Beispiel wird also geplant, 89 % der Wetteinsätze wieder als Wettgewinne auszuschütten.
Werden vom Buchmacher Gebühren auf die Wette erhoben, sei es als pauschaler Betrag je Wettschein oder als Prozentsatz vom Wetteinsatz (Aufgeld), um beispielsweise Wettsteuern abzudecken, so verschlechtert sich anteilig die Ausschüttungsquote. Die Wettgewinne werden nämlich nur auf den Nettowetteinsatz ausgezahlt, nicht auf die Gebühren. Die Gebühren "Geb" erhöhen in Form eines Zuschlages deshalb prozentual den Quotenschlüssel des Buchmachers.
Wetteinsatz 10,00 EUR
Gebühr 0,50 EUR
= Aufschlag in % 5,00 %
Zuschlag zum Quotenschlüssel 0,05
Der Gebührenzuschlag zu dem bereits errechneten Quotenschlüssel ergibt eine anteilig verringerte Ausschüttungsquote von 85 % gemäß folgender Formel:
A = 1(Qt + Geb) = 1(1,12 + 0,05) = 0,85
Die Ausschüttungsquote ist für eine Betrachtung über einen längeren Zeitraum von Bedeutung. Für den einzelnen Tipp kann die Wette nur "gewonnen" oder "verloren" werden. Gleichwohl steigen Ihre Gewinnchancen mit höherer Ausschüttungsquote. Um die Preiswürdigkeit eines Wettangebotes zu vergleichen, sollten Sie daher die vom Buchmacher angebotenen Quoten und die Gebühren berücksichtigen. Die Gesamtauszahlung im Gewinnfall kann trotz einer Gebühr zur Abgeltung der Wettsteuer größer sein als ohne Gebühr.
6.1.7. Ausschüttungsquoten bei Kombinationswetten
Im Unterschied zur Einzelwette, mit der Vorhersage des Ausgangs von einem Sportereignis, sind bei der Kombi-Wette mehrere Vorhersagen von mindestens 2 oder 3 und im Allgemeinen von bis zu 10 Ereignissen (Spielen) zu treffen. Das attraktive bei dieser Wettart ist die Erhöhung der Gesamtquote, denn die Wettquoten der gemachten Vorhersagen werden miteinander multipliziert. Da die Quoten stets größer als "1" sind, steigt das Ergebnis der Multiplikation (mathematisch "Produkt"), mit der Anzahl der kombinierten Wetten. Bereits mit kleinsten Einsätzen können Sie so fünfstellige Gewinnsummen erzielen. Allerdings sind die Ausschüttungsquoten der kombinierten Wetten ebenfalls miteinander zu multiplizierten. Die Ausschüttungsquote ist aber stets kleiner als "1". Hier verringert sich das Ergebnis der Multiplikation mit zunehmender Anzahl der kombinierten Wetten, d.h. die Gesamtausschüttungsquote (aufgrund der geringeren Gewinnwahrscheinlichkeit) verringert sich. Zwischen Quoten und Wahrscheinlichkeiten gibt es ja den beschriebenen festen Zusammenhang.
Die nachstehende Tabelle zeigt Ihnen für 1 bis 10 kombinierte Vorhersagen mit unterschiedlicher Ausschüttung von 80% und von 90%, die sich ergebenden Gesamtausschüttungsquoten. Die einzelne Ausschüttungsquote von 80% (oder gar 90%) ist nur möglich, wenn Einzelwetten als Tipp zulässig sind. Oftmals besteht eine Mindestkombinationspflicht für Vorhersagen von mindestens 3 Spielpaarungen. Die minimal mögliche Kombination von 3 Spielpaarungen ergibt trotzdem eine rechnerische Ausschüttung von mehr als 50%, was immer noch günstiger sein kann als bei anderen Wett- und Spielangeboten (Lotterien, Toto). Wird vom Buchmacher ein kleinerer Quotenschlüssel verwendet, der eine höhere Ausschüttungsquote von sogar 90 Prozent erlaubt, ist auch das Produkt der multiplizierten Ausschüttungsquoten deutlich höher. Bei einer minimal möglichen Kombination von 3 Spielpaarungen ergibt sich sogar eine höhere Ausschüttung von etwa 73% der Wetteinnahmen, die im allgemeinen höher ist als bei vielen anderen Wett- und Spielangeboten. Sollte ein von Ihnen getipptes Spiel ausfallen, so wird dieser Tipp nicht gewertet. Die Quote des ausgefallenen Spiels wird dann auf den neutralen Wert "1" gesetzt bzw. als "Nichtstarter" gewertet. Es entsteht Ihnen dadurch also kein Nachteil.
Gesamtausschüttungsquoten bei Kombinationswetten
Anzahl der Ereignisse in einer Wette ("Vorhersagen") kumulierte Ausschüttungsquote in Prozent
1 80% 90%
2 64% 81%
3 51% 73%
4 41% 66%
5 33% 59%
6 26% 53%
7 21% 48%
8 17% 43%
9 13% 39%
10 11% 35%
6.1.8. Mehrfachkombinationswetten Systemwetten/Akkumulator-Wetten
Um das Risiko falscher Vorhersagen zu verringern, können Sie Mehrfachkombinationswetten platzieren, die allgemein als sogenannte Systemwetten oder Akku-Wetten bekannt sind. Damit kann man tatsächlich seine Gewinnchancen zu erhöhen.
Auf einem Spielschein können Sie für Spielpaarungen gleich mehrere Tipps abgeben, um verschiedene Ergebnisse abzudecken. Bei Abgabe nur eines Tipps belegen Sie nur eine der Vorhersagemöglichkeiten. Bei Abgabe mehrerer unterschiedlicher Tipps erhöht sich auch die Gewinnwahrscheinlichkeit. Bei zwei gleichzeitigen, unterschiedlichen Tipps belegen Sie zwei der Möglichkeiten, bei drei Tipps sind es schon drei Vorhersagemöglichkeiten und so weiter. Die Gewinnwahrscheinlichkeit erhöht sich im gleichen Maße: Bei zwei Tipps ist sie doppelt so hoch, bei drei Tipps dreimal so hoch usw. wie bei nur einem Tipp. Die Sache hat allerdings einen gewaltigen Haken: Jeder Tipp kostet zusätzlich Geld, weil es jeweils eine eigene Wette ist.
Es werden nämlich im Grunde nur aus einer vorgegeben Anzahl von Ereignissen "y" alle mathematisch möglichen Kombinationswetten "x" einzeln "getippt". Es handelt sich dabei lediglich um eine "verkürzte Schreibweise" vieler einzelner Kombinationswetten auf einem Wettschein, die ansonsten einzeln gewettet werden müssten.
Mehrfachkombinationswetten (x aus y)
Anzahl d. Ereignisse (Y) (x=1)
1 aus y
(x=2)
2 aus y
(x=3)
3 aus y
(x=4)
4 aus y
(x=5)
5 aus y
(x=6)
6 aus y
(x=7)
7 aus y
(x=8)
8 aus y
Max. Anzahl Tipps
2 2 1             3
3 3 3 1           7
4 4 6 4 1         15
5 5 10 10 5 1       31
6 6 15 20 15 6 1     63
7 7 21 35 35 21 7 1   127
8 8 28 56 708 56 28 8 1 255
Die vorstehende Tabelle gibt Ihnen alle möglichen Einzelund Mehrfachkombinationen für bis zu 8 verschiedene Ereignisse an. So können Sie beispielsweise zehn verschiedene 3er Kombinationswetten für 5 Wettereignisse ankreuzen (3 aus 5) oder fünfzehn verschiedene 4er Kombinationswetten für 6 Wettereignisse bilden (4 aus 6). Würde man alle möglichen Wettkombinationen für 5 Ereignisse wetten wollen (2 aus 5, 3 aus 5, 4 aus 5 und 5 aus 5 zuzüglich der Einzelwetten), so hätte man 31 verschieden Wetten platziert und 31 Mal einen Einsatz zu entrichten.
Die Ausschüttungsquote für diese 31 Wetten erhöht sich dadurch nicht, da jeweils jede Vorhersage der abgegebenen Tipps einzeln bewertet wird und es für jede Vorhersage eine Gesamtquote gemäß des Quotenschlüssels des Buchmachers gibt.

6.2. Allgemeines zum Wetteinsatz

Minimum je Tipp: 1 Euro
Maximum je Tipp: bis zu 500 Euro bzw. nach Vereinbarung oder gemäß Gewinnlimit.
Der Spieleinsatz für eine Einzelwette beträgt im Allgemeinen als Minimum 1,00 Euro. Das Maximum des (zulässigen) Wetteinsatzes ist begrenzt einmal durch das Einsatzlimit (Höchstwettbetrag) je Wette oder durch das Gewinnlimit je Wette (Höchstauszahlungsbetrag). Das geringere Limit wird für Ihren Tipp wirksam. Das Einsatzlimit ist in der Regel auf 500,00 Euro je Tipp begrenzt. Bei kleineren Sportereignissen werden im Regelfall nur bis 200 Euro je Tipp akzeptiert. Höhere Einsätze bleiben auf Nachfrage und besonderer Vereinbarung mit dem Buchmacher bzw. Dem Wettveranstalter möglich.
Das für Sie bedeutsamere Gewinnlimit je Wette wird gemäß den Geschäftsbedingungen des Buchmachers festgelegt und ist abhängig von der Qualität, Bekanntheit und Vertrauenswürdigkeit der Sportveranstaltung. Werden verschiedene Sportarten in einer Wette vorhergesagt, so richtet sich das Gewinnlimit nach der jeweils "schlechtesten" Sportart. Beträgt das Gewinnlimit einer Wette beispielsweise 10.000,00 Euro, so kann das Einsatzlimit in Abhängigkeit von der Gesamtquote des Tipps (Faktor) variieren. Beträgt die Gesamtquote der Wette 40 für 1, so können insgesamt 250 Euro eingesetzt werden. Beträgt die Gesamt-quote der Wette beispielsweise 400 für 1, so können lediglich noch 25 Euro maximal gesetzt werden. Die höchste Gesamtquote der Wette wird jeweils als Information für Sie auf dem Wettschein vermerkt.

6.3. Weiterführende Informationen

Nähere Sachinformationen zu Quoten und Wahrscheinlichkeiten und zu den Risiken einzelner Glücksspiele und Wettangebote erhalten Sie beispielsweise im Internet. Darüber hinaus können Sie Ihre Fragen auchan den Wettveranstalter richten.

7. Abschliessende Vertragsbestimmungen

7.1. Beschwerden

Falls Kunden Beschwerden haben sollten, erreichen sie den Wettveranstalter wie folgt:
Die Daten des Kundendienstes werden auf der Webseite und in den Wettvermittlungsstellen zur Verfügung gestellt.
Die Kunden können die Beschwerde über das Kontaktformular auf der Website des Wettanbieters einreichen (https://nambetwin.com/de/kontakt).
Die Beschwerde muss rechtzeitig eingereicht werden. NamBet.Win behält sich das Recht vor, zu wählen, welche Informationen mit der Beschwerde bereitgestellt werden sollen, legt jedoch nicht die Anforderungen in Form der Informationen fest, die für die Bearbeitung einer Beschwerde bereitgestellt werden sollen. Eine Benachrichtigung, die innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum erfolgt, an dem der Kunde den Fehler entdeckt hat, gilt als rechtzeitig aufgetreten. Unter bestimmten Umständen kann die Frist für Beschwerden länger oder kürzer als 2 Monate sein, und NamBet.Win behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine solche Beurteilung vorzunehmen.
  • Der Wettanbieter wird alles Notwendige arrangieren, um eine Beschwerde sofort zu bearbeiten.

7.2. Schlussbestimmungen

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Gesetze von Namibia. Darüber hinaus gelten auch die Gesetze, in denen das Rechtsgeschäft in Kraft getreten ist.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als gesetzeswidrig oder undurchführbar gelten, so gelten an der Stelle dieser Bestimmungen die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen in jenem Land, in welchem das Rechtsgeschäft über die Wette zustande gekommen ist. Diese Bestimmung wird von diesen Bedingungen getrennt, und alle anderen Bestimmungen bleiben von einer solchen Trennung unberührt.

7.3. Alternative Verfahren zur Streitbeilegung

Die ODR-Plattform ist eine webbasierte Plattform, die von der Europäischen Kommission entwickelt wurde. Ziel ist es, Verbrauchern und Händlern dabei zu helfen, ihre vertraglichen Streitigkeiten über den außergerichtlichen Online-Kauf von Waren und Dienstleistungen auf einfache und schnelle Weise zu geringen Kosten außergerichtlich beizulegen.
Die ODR-Plattform ermöglicht es Verbrauchern, ihre Streitigkeiten online in einer der 24 Amtssprachen der EU einzureichen. Die ODR-Plattform überträgt die Streitigkeiten nur an die von den Mitgliedstaaten mitgeteilten Stellen zur Beilegung von Qualitätsstreitigkeiten. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://ec.europa.eu/odr

7.4. Inkrafttreten

Diese Bestimmungen treten direkt nach deren Veröffentlichung im Internet bzw. in den Räumen des jeweiligen stationären Vertriebes in Kraft. Der Kunde ist verpflichtet, mit der im Augenblick gültigen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu sein. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in verschiedenen Sprachen veröffentlicht. Im Falle von Streitigkeiten oder Abweichungen zwischen den Versionen in den verschiedenen Sprachen gilt die deutsche Version als die rechtliche Grundlage.
NamBet.Win behält sich das Recht vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle von Änderungen zu ändern:
  • technische Voraussetzungen
  • Unternehmensrichtlinien
  • geltende Gesetze und Vorschriften.
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Sportwettbestimmungen sind auf dem Stand vom 10.05.2021
 
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